Sitzung: 08.05.2018 Bauausschuss
Vorlage: 2018/FB III/2728
Beschlussvorschlag:
- Die von der Verwaltung
durchgeführte eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB
zur Ergänzung des Planentwurfes um folgende textliche Festsetzung wird
genehmigt:
„Im festgesetzten Mischgebiet ist je angefangener 400 qm neu versiegelter Grundstücksfläche gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB auf dem jeweiligen Baugrundstück ein standortgerechter hochstämmiger Laubbaum (Artenauswahl: Obstbäume, Eberesche, Winterlinde, Schwarzerle, Sandbirke, Hainbuche, Wildapfel, Vogelkirsche, Stieleiche, etc.) anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten. Abgängige Bäume sind nachzupflanzen.“
- Zu den während der öffentlichen
Auslegung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 119 sowie zur
eingeschränkten Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen wird im Sinne der Beschlussvorlage zur Sitzung des
Bauausschusses am 08.05.2018 entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt,
die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.
- Der Entwurf der 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 119 „Sandkuhle“, der aufgrund der Vorschriften des
BauGB in der zur Zeit geltenden Fassung im beschleunigten Verfahren gemäß
§ 13 a BauGB aufgestellt wurde, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der
vorgelegten Form als Satzung mit Begründung beschlossen. Die Verwaltung
wird beauftragt, den Bebauungsplan durch Bekanntmachung im Amtsblatt für
den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen. In der Bekanntmachung ist auf
die 16. Berichtigung des Flächennutzungsplanes 2013 hinzuweisen. Auf die
Bekanntmachung ist in der Nordwest-Zeitung – Ammerländer Teil –
hinzuweisen.
SGL Knorr erläutert anhand der als Anlage 3 angefügten Präsentation den Sachstand der Planung. Dabei geht er insbesondere auf die nach einer eingeschränkten Beteiligung neu hinzugefügte textlichen Festsetzung Nr. 6 ein.
Ohne weitere Aussprache ergeht folgender
Hier sind keine Eintragungen erforderlich!