Beschlussvorschlag:

Auf Grundlage der in der Sitzung des Bauausschusses am 08.05.2018 vorgelegten Vorentwürfe zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 sowie des Bebauungsplanes Nr. 194 „Lindendamm“ wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Planungen durchgeführt. Weiterhin werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planungen berührt werden, von den Planungen unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert.

 


SGL Knorr erörtert anhand der Beschlussvorlage sowie den als Anlage 2 angefügten Skizzen den Vorentwurf der Bauleitplanung.

 

Nachdem einige Fragen zum besseren Verständnis der Planzeichnung geklärt worden sind, erkundigt sich RH Erhardt, wie die Kompensation der im Plangebiet existenten Waldfläche erfolgen soll. SGL Knorr antwortet, dass eine Wiederaufforstung an anderer Stelle zu erfolgen hat. Nach der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt unter Beachtung der eingegangenen Hinweise der Fachbehörden eine konkrete Ausgleichsplanung.

 

Bezugnehmend auf die zu dieser Planung vorausgegangenen Beratungen weist RH Oetje darauf hin, dass dieses Gebiet vor allem den Bedarf an Baugrundstücken der Bevölkerung in Oster- und Westerscheps abdecken soll. Er bittet diesen Aspekt in die Kriterien des Vergabeverfahrens der Grundstücke einfließe zu lassen.

 

RH Bekaan erkundigt sich, mit den vorgesehenen Festsetzungen im Bebauungsplan auch die Errichtung einer Einrichtung für die Kinderbetreuung zulässig wäre. Dies wird von SGL Knorr bestätigt.

 

Nachdem zuletzt auf Anfrage von RH Kaptein erläutert wird, dass der im Plangebiet vom derzeitigen Flächeneigentümer geplante Montagebetrieb hinsichtlich der Geräuschimmissionen mischgebietskonform sein würde und mit dem benachbarten Wohnen verträglich sei, ergeht an den Verwaltungsausschuss folgender

 


Hier sind keine Eintragungen erforderlich!