Beschlussvorschlag:

1.        Den Entwürfen der 86. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 172 „Ehemalige Ziegelei“ in Jeddeloh I wird einschließlich der Begründungen und den Umweltberichten zugestimmt.

 

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen mit den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Auslegung ist mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Planentwürfen und Begründungen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu verbinden.


GOAR Kahlen trägt zu der Planung zunächst anhand der Beschlussvorlage vor und leitet dann an Herrn Dipl.-Ing. Matthias Lux, Oldenburg, über. Dieser erläutert anhand der Abwägungsvorschläge sowie der Planzeichnung des Bebauungsplanentwurfes insbesondere den sich an der Planung aufgrund der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ergebenden Änderungsbedarf. Er geht hierbei insbesondere auf die Festsetzung weiterer Grünflächen und die einheitliche Festsetzung des gesamten Plangebiets als eingeschränktes Gewerbegebiet ein. Weiterhin erläutert er, dass als Bezugspunkt für die Höhe der zu errichtenden Lärmschutzwand die jeweilige Höhe der Ziegeleistraße herangezogen werden solle. Ausgehend von diesem Bezugspunkt werde die Höhe der Lärmschutzwand mit 2,50 m festgesetzt. Es wird weiter ausgeführt, dass zur Sicherstellung einer zeitnahen Errichtung der Lärmschutzwand hierzu eine Regelung in den noch mit dem Eigentümer der Fläche abzuschließenden städtebaulichen Vertrag aufgenommen werde.

 

Ohne Aussprache unterbreitet der Ausschuss sodann dem Verwaltungsausschuss folgenden