Sitzung: 03.07.2012 Rat
Vorlage: 2012/IV/041
Beschluss:
1. Zu
den während der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 169
„Alter Sportplatz“ in Friedrichsfehn in der Zeit vom 16.03.2012 bis 16.04.2012
eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der in der Sitzung des
Bauausschusses am 23.04.2012 erarbeiteten Abwägungsvorschläge entschieden. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.
2.
Der Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 169 „Alter Sportplatz“, der aufgrund der Vorschriften des BauGB in der
zurzeit geltenden Fassung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB
aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung
beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 169 „Alter
Sportplatz“ durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in
Kraft zu setzen.
Ohne Aussprache fasst der Rat
folgenden