Beschlussvorschlag:

  1. Augrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB eine 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64 durchgeführt werden. Gegenstand der Änderung ist die Verringerung der zulässigen max. Verkaufsfläche für Sonderposten auf 1.360 m², die Erhöhung der max. zulässigen Verkaufsfläche für das Sortiment Textilien auf 1.200 m² und die Neufestsetzung einer max. Verkaufsfläche von 380 m² für das Sortiment Haustierzubehör und Tierfutter.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage eines entsprechenden Entwurfs die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch Auslegung der Planung § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB zu beteiligen.

GOAR Kahlen trägt den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage vor.

 

Ohne Aussprache unterbreitet daraufhin der Ausschuss dem Verwaltungsausschuss folgenden