Sitzung: 11.06.2012 Bauausschuss
Vorlage: 2012/IV/077
Beschlussvorschlag:
- Augrund der Vorschriften des Baugesetzbuches
(BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung soll im beschleunigten Verfahren
nach § 13 a BauGB eine 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64 durchgeführt
werden. Gegenstand der Änderung ist die Verringerung der zulässigen max.
Verkaufsfläche für Sonderposten auf 1.360 m², die Erhöhung der max.
zulässigen Verkaufsfläche für das Sortiment Textilien auf 1.200 m² und die
Neufestsetzung einer max. Verkaufsfläche von 380 m² für das Sortiment
Haustierzubehör und Tierfutter.
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf der
Grundlage eines entsprechenden Entwurfs die Öffentlichkeit sowie die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch Auslegung der
Planung § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB zu beteiligen.
GOAR Kahlen trägt den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage vor.
Ohne Aussprache unterbreitet daraufhin der Ausschuss dem
Verwaltungsausschuss folgenden