Beschlussvorschlag:

Die Erweiterung der in der Vorlage benannten baulichen Maßnahmen sind im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel schnellstmöglich umzusetzen:

 

1. Erweiterung der Kindertagesstätte Jeddeloh II um eine Krippengruppe mit  angeschlossenem Schlaf-, Sanitär- und Hauswirtschaftsbereich sowie die Erweiterung des Personalraums (Var. B).

 

2. Erweiterung der Kindertagesstätte Osterscheps um einen weiteren Gruppenraum sowie die Erweiterung des Personalraums (Var. A).

 

3. Erweiterung des Kindergartens Lüttje Hus um einen weiteren Gruppenraum

 

4. Zur Deckung der erwarteten Betreuungsbedarfe im Kindergarten- wie Krippenbereich wird der Bau einer fünfgruppigen Kindertagesstätte auf gemeindeeigenen Fläche z. B. neben der Kindertagesstätte Lütte Fehn zugestimmt. Es sollen drei Gruppen für Kindergartenkinder (über 3jährige) und zwei Gruppen für Krippenkinder (unter 3jährige) geschaffen werden. Ziel soll sein, dass die neuen Gruppen möglichst zu Beginn des Kindergartenjahres 2020/21 zur Verfügung stehen. Die Verwaltung wird unter Beachtung wirtschaftlicher und konzeptioneller Gesichtspunkte Vorschläge zur Errichtung und Betreibung dieser Kindertagesstätte unterbreiten.

 

5. Zur weiteren baufachlichen Begleitung der Maßnahmen 1 bis 3 werden diese an den Bauausschuss verwiesen und nach Möglichkeit noch im Haushaltsjahr 2018 umgesetzt.

 

6. Die notwendigen Förderanträge für alle genannten Maßnahmen sind nach Vorlage einer endgültigen Planung und gesicherten Kostenkalkulation verwaltungsseits an das Land Niedersachsen und den Landkreis Ammerland zu richten.


SGL Schöbel trägt den Sachverhalt anhand der mit der Einladung übersandten Berichtsvorlage sowie der diesem Protokoll beigefügten Präsentation vor.

 

RH Vehndel hat die Befürchtung, dass bei der Erweiterung der Ev.-luth. Kindertagesstätte Jeddeloh II um lediglich eine Krippengruppe die Plätze sehr schnell belegt sein werden, sodass der tatsächliche Bedarf dort nicht dauerhaft gedeckt werden könne.

Er erkundigt sich, ob dieses Konzept langfristig geplant sei.

 

FBL Sander weist darauf hin, dass aufgrund der Bestimmungen des Kindertagesstättengesetzes in Niedersachsen Kindertagesstätten lediglich fünf Gruppen gleichzeitig führen dürfen. Mit der Einrichtung der Krippengruppe in Jeddeloh II sei die maximale Gruppenzahl erreicht, sodass eine Erweiterung der Kindertagesstätte Jeddeloh II um weitere Gruppen ausgeschlossen sei.

 

Bei der Einrichtung einer weiteren Gruppe müsste eine neue Kindertagesstätte mit eigener Leitung und allen erforderlichen Nebenräumlichkeiten geschaffen werden. Aus Sicht der Verwaltung mache die Schaffung weiterer kleinerer Einrichtungen keinen Sinn, da diese sehr teuer seien und die Vertretungsregelung problematisch zu bewältigen sei.

 

RH Frahmann bittet darum, zu allen Kindertagesstätten aktuelle Belegungszahlen und die Anzahl der tatsächlichen Kinder in den einzelnen Ortschaften zu veröffentlichen. Er erkundigt sich, was passiere, wenn man jetzt die vorgestellten Maßnahmen umsetze, um dann nach der Auswertung der demografischen Zahlen feststelle, dass man sich verplant habe.

 

AVt. Torkel erläutert, dass die Planung und der Neubau einer Kindertagesstätte eine gewisse Zeit in Anspruch nehme, sodass man sich nach der Vorlage der ersten Zahlen noch nicht in der Bauphase befinden werde. Man könne dann noch reagieren. Allerdings sei es notwendig, jetzt mit den Planungen zu beginnen, da man stark davon ausgehe, dass die vom Arbeitskreis erarbeiteten Annahmen auch zutreffen. Ansonsten habe man zusätzliche Bedarfe, aber keine Plätze, auf die aber ein Rechtsanspruch bestehe.

 

FBL Sander teilt ergänzend mit, dass der Beschlussvorschlag zur neuen Kindertagesstätte in Friedrichsfehn sehr vage gehalten sei, sodass bei Vorliegen neuer Erkenntnisse von den jetzigen Planungen abgewichen werden könne.

 

RH Heiderich-Willmer spricht sich gegen die Fortführung der Planungen zum Bau einer Kindertagesstätte in Friedrichsfehn aus, da die angenommenen Bedarfe bisher von keinem Fachbüro bestätigt worden seien. Man sollte erst nach der Vorlage verlässlicher Zahlen mit den Planungen beginnen.

 

FBL Sander erläutert nochmals die zu erwartenden Bedarfe und zeigt sich überzeugt, dass die geplanten Gruppen dauerhaft zwingend benötigt werden.

 

RF Hinrichs möchte wissen, ob es beabsichtigt sei, die neue Kindertagestätte durch einen externen Träger betreiben zu lassen.

 

FBL Sander teilt mit, dass die Verwaltung verschiedene Alternativen erarbeiten werde, die dem Ausschuss vorgestellt werden. Aus Sicht der Verwaltung bevorzuge man eine Trägerschaft durch einen externen Anbieter, um die gesetzlich gewollte Trägervielfalt zu gewährleisten.

 

Pastorin Dettloff zeigt sich enttäuscht, dass es hauptsächlich um die neue Einrichtung in Friedrichsfehn gehe und wenig über die Erweiterungen der kirchlichen Einrichtungen gesprochen wurde. Sie regt an, vor der Umsetzung der vorgestellten Maßnahmen nochmals das Gespräch mit den Einrichtungsleitungen zu suchen. Abschließend erkundigt sie sich, wer Mitglied im Arbeitskreis sei.

 

AVt. Torkel erläutert, dass sich die Arbeitskreise der Gemeinde Edewecht jeweils aus Mitgliedern aller Fraktionen des Gemeinderates sowie aus Mitgliedern der Verwaltung zusammensetzen.

 

Des Weiteren bestätigt AVt. Torkel, dass vor der Erweiterung der kirchlichen Einrichtungen selbstverständlich das Gespräch mit der Kirche gesucht werde.

 

RF Rodiek und RF Garlichs-Kappmeier sprechen sich für die Umsetzung der vom Arbeitskreis erarbeiteten Maßnahmen aus, um alle zukünftigen Bedarfe zeitgerecht bedienen zu können.

 

RH Heiderich-Willmer beantragt, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern, dass die vorgestellten Erweiterungen durchgeführt werden und die Planungen für den Neubau erst nach Vorlage verlässlicher Zahlen durch ein Fachbüro vorangetrieben werden.

- abgelehnt, bei einer Ja-Stimme –