Beschlussvorschlag:

  1. Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a des Baugesetzbuches für den sich aus der Anlage Nr. 2  zum Protokoll über die Sitzung des Bauausschusses am 06.02.2012 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 81 durchgeführt werden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des vorliegenden Planentwurfes einschließlich Begründung die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch Auslegung der Planung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB durchzuführen.

GOAR Kahlen trägt den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage vor. Hierbei betont er, dass es sich hier um eine Planung zur Nachverdichtung im Innenbereich handele, die dem im vorangegangenen Beratungspunkt geforderten sparsamen Umgang mit Grund und Boden entspreche.

 

In der anschließenden Aussprache werden insbesondere die Anordnung der Stellplätze, die Zu- und Abfahrtsregelung vom Grundstück in den öffentlichen Verkehrsraum sowie der Erhalt der auf dem Grundstück befindlichen Trauerbuche thematisiert.

 

Es wird hierbei von der Verwaltung klargestellt, dass mit der vorliegenden Objektplanung eine räumliche Trennung der Stellplatzflächen vom Straßenraum sichergestellt sei. Eine Anbindung des Grundstücks sowohl an die Hauptstraße als auch an die Eichenallee sei aus verkehrlicher Sicht unproblematisch. Dies sei übereinstimmend von Verkehrsbehörden und Polizei so bestätigt worden. Eine alleinige Regelung des Zu- und Abfahrtverkehrs über die Eichenallee sei dagegen aufgrund der jetzt bereits unübersichtlichen Einmündungssituation bei der Eichenallee in die Hauptstraße nicht sinnvoll. Die Trauerbuche bleibe auch im geänderten Bebauungsplan als zu erhalten festgesetzt. (Der in der Diskussion von der Verwaltung vorgestellte Projekt-Lageplan ist dem Protokoll als Anlage Nr. 1 beigefügt

 

Sodann wird dem Verwaltungsausschuss folgender Beschlussvorschlag unterbreitet: