Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Siedlungen sich für eine Innenverdichtung durch Veränderung der bestehenden bauplanungsrechtlichen Festsetzungen anbieten. Anhand einer beispielhaften Darstellung eines Gebiets werden die Optionen neuer Regelungsinhalte und die draus resultierenden Veränderungen innerhalb des Gebiets aufgezeigt. Die Ergebnisse sind dann zur weiteren Beratung dem Bauausschuss vorzulegen.

 


Nachdem Herr Lübeck kurz entsprechend der Beschlussvorlage in die Thematik einführt, trägt er anhand der als Anlage 4 angefügten Präsentation vor. 

 

In der anschließenden Aussprache begrüßen die Ausschussmitglieder ausdrücklich die Möglichkeit, innenverdichtende Bebauung durch eine Veränderung von Festsetzungen in Bebauungsplänen zuzulassen. RH Krüger hebt hervor, dass solche Veränderungen entsprechend der jeweiligen Siedlung im Einzelfall zu planen und zu erarbeiten wären.

 

Von RH Eiskamp wird darauf hingewiesen, dass insbesondere die Außengestaltung größerer Gebäude kritisch betrachtet werde. Sofern ein Festsetzungskatalog einer bestehenden Siedlung geöffnet werden würde, sollte darauf geachtet werden, dass das Siedlungsbild durch ggf. neu hinzutretende Gebäude nicht beeinträchtigt werden kann. BMin Lausch erklärt, dass in solchen Fällen die Unterstützung durch ein Planungsbüro unablässig ist und auch diese Thematik bedacht werden könne.

 

Sodann ergeht folgender