Beschluss:

1)    Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für eine Sanierung der bestehenden Wohnungen zu ermitteln und darzulegen.

 

2)    Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit sich eine wirtschaftliche neue Wohnbebauung auf der vorhandenen Fläche realisieren lässt. In die Überlegungen ist auch die zukünftige bauliche Entwicklung des Alten- und Pflegeheimes einzubeziehen.


RH Bekaan erläutert den Antrag der SPD-Fraktion gemäß dem Schreiben vom 28.02.2017.

 

In der anschließenden Aussprache wird die übereinstimmende Ansicht deutlich, dass der Bereich südwestlich des Alten- und Pflegeheimes in Edewecht das Potenzial für eine intensivere Bebauung bietet. Eine verdichtete Bebauung erscheint jedoch nur dann eine denkbare Option, wenn sich dies wirtschaftlich realisieren lässt.

 

RH Brunßen betont, dass die im Antrag der SPD-Fraktion benannten Ziele auch dann erreicht werden können, wenn die Fläche an einen Dritten veräußert wird. Es sollte daher bei der Variante einer neuen Bebauung die Kooperation mit Bauträgern in die Überlegungen eingestellt werden. RH Bekaan stimmt diesen Ausführungen zu.

 

Von den RHen Eiskamp und Heiderich-Willmer wird darauf hingewiesen, dass die bestehenden Wohnungen aktuell vermietet sind. BMin Lausch erklärt, dass, sofern ein Abbruch des Bestandes durchgeführt werden sollte, die Auflösung der bestehenden Mietverhältnisse geprüft werden müssten. Von VA Diers wird ferner ausgeführt, dass auch Flüchtlinge in den Wohnungen leben. Diesen müssten zwingend eine alternative Wohnung zur Verfügung gestellt werden. RH Heiderich-Willmer sieht einen sensiblen Umgang mit allen Mietern als zwingend erforderlich an. Dies teilt die Verwaltung vollumgänglich.

 

Im Anschluss an die Aussprache ergeht folgender