Sitzung: 30.05.2017 Bauausschuss
Vorlage: 2017/FB III/2448
Beschlussvorschlag:
- Die Verwaltung wird beauftragt,
auf der Grundlage des als Anlage Nr. 4 angefügten Planentwurfs die
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange durch Auslegung der Planung der 3. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 40 gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2
Nr. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung
durchzuführen.
- Bevor die Beteiligung der Öffentlichkeit
sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt
wird, hat die Verwaltung mit allen durch die Planung begünstigten
Grundstückseigentümern eine Vereinbarung zur Übernahme der Planungskosten
zu schließen. Die Kostenverteilung soll sich am Verhältnis der
hinzukommenden überbaubaren Fläche im rückwärtigen Bereich zur gesamten
neu hinzukommenden überbaubaren Fläche bemessen werden.
GA Knorr trägt den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage vor.
Ohne Aussprache ergeht folgender