Beschlussvorschlag:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des als Anlage Nr. 4 angefügten Planentwurfs die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch Auslegung der Planung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung durchzuführen.

 

  1. Bevor die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt wird, hat die Verwaltung mit allen durch die Planung begünstigten Grundstückseigentümern eine Vereinbarung zur Übernahme der Planungskosten zu schließen. Die Kostenverteilung soll sich am Verhältnis der hinzukommenden überbaubaren Fläche im rückwärtigen Bereich zur gesamten neu hinzukommenden überbaubaren Fläche bemessen werden.

GA Knorr trägt den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage vor.

 

Ohne Aussprache ergeht folgender