Beschlussvorschlag:

  1. Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung soll für den in der Anlage Nr. 3 zum Protokoll der Sitzung des Bauausschusses am 05.12.2016 gekennzeichneten Bereich für die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes für den großflächigen Einzelhandel mit dem Sortiment „Nahrungs- und Genussmittel inkl. Lebensmittelhandwerk und Tabakwaren, Getränke“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB eine 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 128 durchgeführt werden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage eines entsprechenden Planentwurfes die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch Auslegung der Planung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB durchzuführen.

 

 


GA Knorr führt anhand der Beschlussvorlage kurz in die Thematik ein. Im Folgenden werden von Dipl.-Ing. Janssen anhand einer Präsentation die Planungsinhalte erläutert. Die Präsentation ist als Anlage Nr. 2 dem Protokoll beigefügt. Er geht hierbei insbesondere noch einmal auf die bereits in der Beschlussvorlage dargelegten raumordnerischen Aspekte der Planung ein.

 

In der anschließenden Aussprache erfolgt neben der Klärung einiger Verständnisfragen hinsichtlich der Zahl der Einstellplätze, lärmtechnischer Auswirkungen sowie objektgestalterischer Punkte insbesondere eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit dem Vorhaben. Es kommt von Seiten RH Erhardts hierbei insbesondere die Sorge zum Ausdruck, die Erweiterungsabsichten ALDIs könnten lediglich dazu dienen, die Ansiedlung von konkurrierenden Unternehmen zu blockieren. Er kündigt daher an, dass er der Änderung des Bebauungsplanes nicht zustimmen werde. In diesem Zusammenhang wird auf entsprechende Nachfrage von RH Apitzsch von GVOR Torkel ausgeführt, dass durch die Erweiterung des ALDI-Marktes nicht die Möglichkeit z.B. einer Ansiedlung eines Bio-Marktes mit weniger als 800 qm Verkaufsfläche ausgeschlossen werde. In den weiteren Wortmeldungen werden die Erweiterungsabsichten ALDIs grundsätzlich positiv bewertet. Insbesondere wird betont, dass es im Interesse der Gemeinde Edewecht sei, wenn ALDI durch die Erweiterung seinen Standort in Friedrichsfehn für die Zukunft sichern könne. Das Bestreben, dies durch eine Anpassung der Märkte an das veränderte Kaufverhalten zu erreichen sei nachvollziehbar und eine gebotene unternehmerische Entscheidung. Ein Ansiedlungsansinnen eines weiteren vergleichbaren Mitbewerbers im Lebensmittelbereich sei für Friedrichsfehn im Übrigen nicht realistisch, so dass sich hieraus auch keine Konfliktsituation ergebe. GVOR Torkel hebt noch einmal hervor, dass es für den Ort Friedrichsfehn wichtig sei, ein attraktives Angebot in diesem Segment zu halten. Hierfür sei die Weiterentwicklung und Anpassung des Angebotes erforderlich. Nur so könne der Standort Friedrichsfehn letztlich auch für ALDI interessant bleiben.

 

Sodann unterbreitet der Bauausschuss dem Verwaltungsausschuss folgenden