Beschlussvorschlag:

1.    Zu den während der öffentlichen Auslegung zur Satzung der Gemeinde Edewecht zur Regelung der Außenwerbung in Edewecht eingegangen Stellungnahmen wird im Sinne der Beschlussvorlage zur Sitzung des Bauausschusses am 08.12.2015 entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

 

2.    Der Entwurf der Satzung der Gemeinde Edewecht zur Regelung der Außenwerbung in Edewecht, der aufgrund der Vorschriften des BauGB in der zurzeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird als Satzung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, diese örtliche Bauvorschrift durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen. Auf die Bekanntmachung ist in der Nordwest-Zeitung – Ämmerländer Teil – hinzuweisen.


GOAR Kahlen beschreibt anhand der Beschlussvorlage das bisherige Verfahren.

 

Ohne Aussprache unterbreitet der Bauausschuss dem Rat über den Verwaltungsausschuss folgenden