Beschlussvorschlag:

1.    Zu den während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 188 in der Zeit vom 03.02.2016 bis 04.03.2016 eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der in der Sitzung des Bauausschusses am 12.04.2016 erarbeiteten Abwägungsvorschläge entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

 

2.    Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 188, der aufgrund der Vorschriften des BauGB in der zurzeit geltenden Fassung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt wurde, wird als Satzung mit Begründung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt den Bebauungsplan Nr. 188 durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen. Auf die Bekanntmachung ist in der Nordwest-Zeitung – Ammerländer Teil – hinzuweisen. 

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, im Beteiligungsverfahren zu Wohnbauvorhaben  zukünftig im Sinne des § 47 der Niedersächsischen Bauordnung 1,5 Einstellplätze je Wohneinheit gegenüber der Baugenehmigungsbehörde einzufordern.


GOAR Kahlen trägt anhand der Beschlussvorlage vor. Unter Bezug auf die Stellungnahme des Landkreises Ammerland wird besonders herausgestellt, dass es bisher zu praktikablen Ergebnissen geführt hat, wenn 1,25 Stellplätze je Wohneinheit bei Wohnbauvorhaben gefordert wurden.

 

Zunächst wird von RF Taeger angemerkt, dass der Beschlussvorlage nicht alle Stellungnahmen der öffentlichen Auslegung beigefügt worden sind. Um die Abwägung der Verwaltung besser nachvollziehen zu können, regt sie an, zukünftig alle Stellungnahmen, also auch diejenigen ohne inhaltliche Anregungen und Hinweise der Einladung beizufügen. Die Verwaltung wird dem nachkommen und die entsprechenden Stellungnahmen zu den heute beratenden Punkten dem Sitzungsprotokoll beifügen.

 

Zum Bauvorhaben, welches ausschlaggebend für die Beplanung dieses Bereichs war, erkundigt sich RH Vehndel zu den erforderlichen Einstellplätzen. Für ihn sei nicht zweifelsfrei erkennbar, ob die als „P1“ und „P2“ bezeichneten Stellplätze dem Mehrfamilienhaus oder dem bestehenden Gebäude zuzuordnen sind. GOAR Kahlen erläutert, dass diese der beabsichtigten rückwärtigen Bebauung zuzuschreiben sind. Sodann fragt RH Vehndel, ob das neue Bauvorhaben zu Lasten der Einstellplätze des vorhandenen Gebäudes ergeht. Hierzu führt GA Knorr aus, dass im Genehmigungsverfahren die notwendigen Stellplätze nachzuweisen sind. Durch neue Planung dürften für ältere Vorhaben gebundene Stellplätze natürlich nicht erneut belegt werden. Zur nachfolgenden Frage, inwieweit die Anlegung der Stellplätze kontrolliert wird, erklärt GA Knorr, dass auch Einstellplätze der bauordnungsrechtlichen Kontrolle des Landkreises Ammerland unterliegen. In diesem Zusammenhang wird von RF Exner darauf hingewiesen, dass die geplanten 10 Stellplätze für das neue Vorhaben 1,67 Einstellplätze je Wohneinheit entsprechen. Da hier sogar mehr Parkplätze angedacht seien, als üblicher Weise vom Landkreis Ammerland gefordert, sollte sich in diesem Fall keine problematische Parksituation ergeben. RF Taeger regt abschließend an, die Bauaufsichtsbehörde um Kontrolle der Situation zu bitten. Die Verwaltung wird einen entsprechenden Hinweis bei der Stellungnahme im Baugenehmigungsverfahren vorbringen.

 

Es wird sodann darüber diskutiert, ob 1,25 Stellplätze je Wohneinheit den heutigen Anforderungen an den verfügbaren Parkraum genügen. GOAR Kahlen erinnert bei dieser Gelegenheit daran, dass in den Ausführungsbestimmungen zur einschlägigen Rechtsnorm (§ 47 der Niedersächsischen Bauordnung) 1 bis 1,5 Stellplätze als Richtwert je Wohneinheit bestimmt sind. RH Vehndel zeigt dabei auf, dass sich die Stellplatzsituation mit zunehmender Innenverdichtung des Edewechter Ortskerns verschärfen wird. Von RF Taeger wird hierzu ergänzt, dass dieses Thema erst kürzlich im Kreistag im Zusammenhang mit der Statistik des Landkreises über die aktuellen Zulassungszahlen für KfZ diskutiert worden sei. Die Zahl der zugelassenen Kraftfahrzeuge sei in den vergangen Jahren signifikant gestiegen. RH Apitzsch stellt dem entgegen, dass über einen reduzierten Stellplatzschlüssel die Parksituation bspw. auch bewusst verknappt werden könne um darauf hinzuwirken, dass sich die Zahl der Kraftfahrzeuge reduziere. Dies könnte zu dem aus seiner Sicht positiven Ergebnis führen, dass weniger Flächen für Parkraum versiegelt werden müssten. GOAR Kahlen führt hieran anschließend aus, dass die zulässige Versiegelung sich letztlich durch die im  Bebauungsplan festgesetzte Grundflächenzahl ergibt.

 

Letztlich sind sich die Ausschussmitglieder darüber einig, dass das geplante Vorhaben in der vorgelegten Form befürwortet werden sollte. Um weiterhin ausreichend Stellplätze im Gemeindegebiet zur Verfügung zu haben, sollen bei Mehrfamilienhäusern zukünftig 1,5 Stellplätze je Wohneinheit verlangt werden. Auch bei diesem Vorhaben sollte die Verwaltung darauf hinwirken, das insgesamt sichergestellt ist, dass für alle auf dem Grundstück befindlichen und geplanten Wohneinheiten jeweils 1,5 Stellplätze nachgewiesen werden. 

 

Die Beschlussempfehlung über den Verwaltungsausschuss an den Rat der Gemeinde Edewecht lautet sodann: