Beschlussvorschlag:

Den in der Beschlussvorlage zur Sitzung des Bauausschusses am 08.12.2015 dargelegten Ausführungen zur Entwurfsfassung 2015 des Landesraumordnungsprogramms wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, in diesem Sinne zur Änderung und Ergänzung des Landesraumordnungsprogramms Niedersachsen eine Stellungnahme abzugeben.


GOAR Kahlen stellt anhand der Beschlussvorlage umfassend die für die Gemeinde Edewecht relevanten Änderungen des Landesraumordnungsprogramms dar und erläutert die zu den einzelnen Punkten von der Verwaltung erarbeiteten Positionen. Die sich aus den Neuregelungen ergebende Gebietskulisse hinsichtlich der Torferhaltungsflächen sowie der Vorranggebiete für die Rohstoffgewinnung Torf werden von ihm anhand einer Übersichtskarte erläutert. Diese Karte ist dem Protokoll als Anlage Nr. 1 beigefügt.

 

In der anschließenden ausführlichen Aussprache werden vom Ausschuss insbesondere die Aussagen des Landesraumordnungsprogramms zum Torferhalt und Torfabbau kontrovers diskutiert. Nach Auffassung von RH Erhardt werde sich aufgrund der geplanten Regelungen des Landesraumordnungsprogramms der Verzehr des Torfes weiter fortsetzen, da er dem Zugriff des Torfabbaus nicht entzogen werde und weiterhin auf diesen Flächen Gartenbau und Landwirtschaft betrieben werden dürfe. Deshalb sei es aus seiner Sicht nur folgerichtig, den Kompensationsfaktor für den Torfabbau, wie im Entwurf vorgesehen, deutlich zu erhöhen. Nur dadurch könne letztlich in größerem Umfang Fläche tatsächlich aus einer den Torf verzehrenden Nutzung herausgenommen werden. Von daher stelle die von der Verwaltung kritisierte verschärfte Kompensationssystematik einen Kernpunkt des klimapolitischen Gedankens des Landesraumordnungsprogramms dar, der von ihm sehr begrüßt werde. Der Nordwesten von Niedersachsen sei mit seinen großen Mengen an torfhaltigen Böden von besonderer Bedeutung als CO2-Speicher. Auch Edewecht als im Ammerland mit am stärksten betroffene Gemeinde müsse sich in klimapolitischer Hinsicht dieser Verantwortung für den Erhalt der Torfböden stellen.

 

RH Apitzsch schließt sich in seinen Ausführungen der Auffassung  RH Erhardts an, führt aber weiter aus, dass die vorliegenden Regelungen einen bedauerlichen Rückschritt für den Klimaschutz und die Torferhaltung darstellen. Der Aspekt der Moorentwicklung hätte bestehen bleiben müssen. Auch die Gemeinde Edewecht müsse sich letztlich zuschreiben lassen, dass sie durch ihre Kritik am ersten Entwurf des Landesraumordnungsprogramms aus dem vergangen Jahr mit dazu beigetragen habe, dass nunmehr wieder Wirtschaftsinteressen das Schicksal der Moor- bzw. Torfflächen bestimmen sollen.

 

BM Lausch entgegnet diesen Einschätzungen mit der Feststellung, dass angesichts des Umfangs der Flächen, jegliche landesraumordnerische Regelung zur Torfthematik automatisch große Auswirkungen für die Gemeinde Edewecht habe. Regelungen, von denen zu befürchten gewesen sei, dass sie eine landwirtschaftliche Nutzung auf Moorstandorten oder den Betrieb von Baumschulen in der Gemeinde Edewecht in Frage gestellt hätten, habe man nicht hinnehmen können. Auch, dass den für die Region wichtigen Baumschul- und Gartenbaubetrieben mit dem Weißtorf ein existenzieller Rohstoff entzogen werden sollte, sei zu verhindern gewesen. Es stehe außer Frage, dass durch den Erhalt kohlenstoffhaltiger Böden ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden könne und müsse. Dies könne aber nur dort sinnvoll geschehen, wo dies aufgrund großer zusammenhängender Flächen realistisch sei. Die durch Kleinkolonate geprägte Struktur der Moorflächen in der Gemeinde Edewecht lasse dies hingegen nicht zu. Es könne in diesem Zusammenhang auch nicht unwidersprochen bleiben, dass eine nach guter fachlicher Praxis betriebene landwirtschaftliche Nutzung der Flächen einer umweltschädigenden Bewirtschaftung gleichkomme. Der heimischen Landwirtschaft als auch den Baumschulen zu unterstellen, sie hätten bei ihrem Tun weder Bodenschutz noch Landschaftsbild im Blick, sei nicht haltbar. Die Nachteile für die Gemeinde im Ganzen, die sich seinerzeit aus der rigorosen Torferhaltungs- und Moorentwicklungsstrategie des ersten Entwurfes ergeben hätten als auch die zu befürchtenden Folgen des nunmehr wieder möglichen ungesteuerten Torfabbaus unter Beachtung der gleichzeitig vervielfachten Kompensationsverpflichtungen stünden deshalb in keinem Verhältnis zu den geringfügigen positiven Effekten, die sich hieraus aufgrund der kleinteiligen Eigentumsstrukturen in klimatechnischer Hinsicht ergäben. Dies müsse von der Gemeinde in ihrer Stellungnahme deutlich zum Ausdruck gebracht werden.  Es sei außerdem noch einmal hervorzuheben, dass die Gemeinde sich stets gegen den Abbau des Schwarztorfs gewandt habe, da er für Baumschulen und Gartenbau als Substrat nicht geeignet sei und gerade durch den erschöpfenden Torfabbau die Flächen der Landwirtschaft entzogen würden. Auch die Zerstückelung des Landschaftsbildes und die Schäden an der gemeindlichen Infrastruktur seien vor allem mit dem Schwarztorfabbau verbunden. Angesichts der gerade beschriebenen Auswirkungen, die sich aus dem Umgang mit dem Thema Torf zwangsläufig in der Gemeinde Edewecht in der einen oder anderen Weise ergeben, sei es umso unverständlicher, dass das Land den jetzt vorliegenden Entwurf allein auf ein Positionspapier von Naturschutzbund Deutschland (NABU) und Industrieverband Garten (IVG) ausgerichtet und hierzu im Vorfeld insbesondere die Landwirtschaft und die Gemeinden nicht eingebunden habe. Um hier überhaupt noch steuernd eingreifen zu können, sei ein auf Landkreisebene zu erstellender Bodenabbauleitplan unabdingbar. Nur auf Grundlage einer solchen Planung könne möglicherweise noch ausgeschlossen werden, dass sich auch in Zukunft der ungesteuerte Torfabbau in der Gemeinde Edewecht fortsetzt.

 

RF Exner erklärt in ihrem Wortbeitrag, dass ihre Fraktion den Ausführungen der Verwaltung zustimme. Aufgrund der Gebietskulisse der Vorrangflächen Rohstoffgewinnung sei es unbedingt nötig, dass zur Steuerung des Torfabbaus und damit zur Vermeidung einer weiteren Zerstückelung der Landschaft und der Entziehung der Flächen für die Landwirtschaft ein Bodenabbauleitplan aufgestellt werde.

 

RF Taeger erläutert für ihre Fraktion, dass sie den Ausführungen der Verwaltung ebenfalls zustimme. Es werde am vorliegenden Entwurf des LROP deutlich, dass insbesondere der Umgang mit der Thematik „Torf“ weiterhin schwierig bleibe. Es sei zwar grundsätzlich richtig, durch den Erhalt von kohlenstoffhaltigen Böden einen Beitrag gegen den Klimawandel zu leisten und durch Wiedervernässung nachhaltig Kohlendioxid neu zu binden. Dies setze aber geeignete und damit große zusammenhängende Flächen voraus. Aufgrund der hiesigen Strukturen sei dies in der Gemeinde Edewecht aber nicht umsetzbar. Auch von ihr wird daher für die Aufstellung eines Bodenabbauleitplanes plädiert.

 

Auf die Frage von RF Taeger, ob es zu der Thematik bereits Reaktionen aus den anderen Gemeinden des Ammerlandes gebe – so z.B. aus der Gemeinde Rastede, auf deren Gebiet nach vorliegendem Entwurf künftig im naturschutzfachlich wertvollen Hankhauser Moor wieder Torfabbau zulässig sein soll – , wird von der Verwaltung auf ein am 16.12.2015 stattfindendes Abstimmungsgespräch beim Landkreis Ammerland hingewiesen.

 

Abschließend stellt GOAR Kahlen klar, dass die Gemeinde seinerzeit in ihrer Stellungnahme zum ersten Entwurf den grundsätzlichen Ausstieg aus dem Torfabbau ausdrücklich begrüßt habe. Es sei aber selbstverständlich auch darauf hingewiesen worden, dass weiterhin im erforderlichen Umfang der Abbau von Weißtorf möglich bleiben müsse, da dieser als Pflanzensubstrat für die Baumschulen derzeit noch unverzichtbar sei. Es sei außerdem klar, dass sich auch die Landwirtschaft langfristig mit veränderten Bewirtschaftungsmethoden auf Hochmoorstandorten auseinandersetzen müsse, da auf Dauer die bisherige Praxis nach und nach zum Verzehr der Torfauflage führe. Dieser Übergang müsse aber geordnet und verträglich erfolgen. In diesem Sinne habe sich die Gemeinde für die Belange der Baumschul- und Gartenbaubetriebe sowie der Landwirtschaft eingesetzt. Dass man – wie von RH Apitzsch ausgeführt – dem Industrieverband Garten und damit der Torfwirtschaft das Wort geredet habe, stimme dagegen nicht.

 

Sodann unterbreitet der Bauausschuss dem Verwaltungsausschuss folgenden