GOAR Kahlen leitet anhand der Beschlussvorlage in die Thematik ein.

 

Zum Stand des Bauleitplanverfahrens wird von Dipl.-Ing. Rita Abel, NWP Oldenburg, anhand einer Präsentation vorgetragen. Die Erschließungsvarianten werden von Dipl.-Ing. Stephan Janssen ebenfalls anhand einer Präsentation erläutert. Beide Präsentationen liegen als Anlage Nr. 2 (Bauleitplanung) und Anlage Nr. 3 (Erschließung) dem Protokoll bei.

 

In seinen Ausführungen zu den Erschließungsvarianten geht Dipl.-Ing. Stephan Janssen insbesondere auf den Vergleich zwischen Linksabbiegespur- und Kreisverkehrslösung ein. Der Flächenbedarf beider Varianten sei nahezu identisch. Die Variante einer Erschließung per Linksabbiegespuren sei aufgrund der Anforderungen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStbV) nur bei gleichzeitiger Ausstattung mit einer Vollsignalanlage umsetzbar, da dies zum Schutze der schwächeren Verkehrsteilnehmer, die die Fahrbahn vom nördlich der Landesstraße verlaufenden Radweg in Richtung Süden kreuzen, verkehrstechnisch erforderlich und Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit der Maßnahme sei. Hierdurch ergebe sich, dass die Herstellung einer Kreisverkehrsanlage letztlich kostengünstiger sei, als eine Variante mit Linksabbiegespuren. Seine Empfehlung laute daher, die Anbindung des Baugebiets über eine Kreisverkehrsanlage in Form der Variante 2 herzustellen, da diese neben den geringeren Kosten außerdem lediglich einen Flächenerwerb vom südöstlich angrenzenden Flächeneigentümer erfordere. Ein weiterer positiver Effekt eines Kreisverkehres sei es, dass sich hierdurch die Verkehre auf der Landesstraße verlangsamen würden. Dies käme den Anliegern im Umfeld zugute und würde der nahen Ortseingangssituation von Jeddeloh I gerecht werden.

 

In der anschließenden Aussprache weist RH Erhardt zunächst darauf hin, dass in die Planung die seinerzeit von den Gremien beschlossene Gehölzliste aufzunehmen sei. Von der Verwaltung wird bestätigt, dass die textlichen Festsetzungen entsprechend geändert werden.

 

Im weiteren Verlauf der Aussprache setzt sich der Ausschuss insgesamt kritisch mit der Planung auseinander. Hinterfragt wird, warum in der Planung nunmehr durch die Festsetzung einer Verkehrsfläche in Richtung Osten (Sandberg) eine Erweiterung des Gebietes angedeutet werde. Man habe es bislang immer so verstanden, dass aufgrund der Wohnbebauung am Sandberg eine ausreichende Pufferfläche zur Erweiterungsfläche verbleiben solle. Außerdem sei auch immer die äußere Eingrünung des Gebiets thematisiert worden. Weiter wird hinterfragt, ob es in verkehrlicher Hinsicht nicht besser sei, das Gebiet über einen Anschluss über Industriestraße/Vegesacker Straße zu erschließen und sich dadurch zum jetzigen Zeitpunkt umfangreiche und kostspielige Arbeiten an der Landesstraße zu ersparen. Zudem wird kritisch hinterfragt, warum zum jetzigen Zeitpunkt der Kreuzungspunkt mit einer Abzweigung in Richtung Norden erstellt werden solle. Man wisse zwar, dass optional Erweiterungsflächen für das Industriegebiet nördlich der Oldenburger Straße gesehen worden seien. Dies habe man aber als sehr langfristige Perspektive gesehen. Insbesondere von RH Apitzsch wird hierzu ausgeführt, dass er die nördlich der Oldenburger Straße bereits von der Gemeinde erworbene Fläche eher als mögliche Tauschfläche wahrgenommen habe.

 

Zu den vorgetragenen Argumenten wird von GOAR Kahlen zunächst auf das Städtebauliche Entwicklungskonzept der Gemeinde Edewecht verwiesen. Bei der Erarbeitung dieses Konzeptes sei der vom Bebauungsplan Nr. 186 erfasste Bereich als einer der möglichen Bereiche für eine gewerbliche Entwicklung herausgearbeitet worden. Man habe sich dort auch mit der erforderlichen Abstufung der Nutzungen in Richtung Sandberg auseinander gesetzt und auch festgehalten, dass insgesamt eine äußere Abschirmung des Industriegebiets durch Grünzonen erfolgen solle. Der äußere östliche Rand dieser Erweiterungsfläche sei in dem Konzept aber um etwa 70,0 m weiter östlich festgemacht worden. Dort wäre dann auch die äußere Eingrünung vorzunehmen. Es sei also deshalb mit der jetzt vorliegenden Bauleitplanung die Option zu wahren, die unmittelbar an das Plangebiet angrenzenden Flächen bei einem späteren, dann abschließenden Erweiterungsschritt verkehrlich erschließen zu können. Würde zum jetzigen Zeitpunkt keine Festsetzung einer entsprechenden Verkehrsfläche erfolgen, wäre die verkehrliche Erschließung einer nach dem Entwicklungskonzept noch denkbaren Erweiterungsfläche verbaut. Hinsichtlich der Anregung, die gesamte Erschließung des Baugebiets über eine Verbindung zur Industriestraße herzustellen, wird von der Verwaltung ausgeführt, dass dies allein schon aus der Tatsache heraus, dass die hierfür erforderlichen Flächen nicht verfügbar seien, auf absehbare Zeit ausgeschlossen sei. Es bestehe aber zum jetzigen Zeitpunkt konkreter Bedarf an gewerblich/industriellen Erweiterungsflächen. Die Gemeinde müsse daher in der Lage sein, kurzfristig dieser Nachfrage durch geeignete Flächen gerecht werden zu können. Dazu stehe ausschließlich das vorliegende Baugebiet zur Verfügung, so dass eine verkehrliche Anbindung des Gebiets über einen Anschluss an die Landesstraße Voraussetzung für eine zügige Realisierung sei. Darüber hinaus sei es außerdem in erschließungstechnischer Hinsicht nicht sinnvoll, ein Gebiet dieser Größe, für das es darüber hinaus noch Erweiterungsoptionen in Richtung Süden gebe, ausschließlich über eine interne Erschließung anzubinden. Ein direkter Anknüpfungspunkt an die Landesstraße sei somit ohnehin erforderlich und stelle letztlich auch die wirtschaftlichste Lösung dar. Diese Konzeption ergebe sich im Übrigen auch bereits aus dem oben genannten Entwicklungskonzept. Auch hinsichtlich der in Frage gestellten Erweiterungsoption für das Industriegebiet nördlich der Oldenburger Straße wird von der Verwaltung auf das in den Gremien beratene Entwicklungskonzept hingewiesen, welches dort unter Wahrung ausreichender Abstände zu den Siedlungsbereichen in Edewecht und Jeddeloh I Entwicklungsbereiche identifiziert. Die Gemeinde habe darüber hinaus in diesem Bereich bereits eine Fläche erworben. Es wäre daher fahrlässig, zum jetzigen Zeitpunkt auf die Herstellung einer verkehrlichen Anbindung zu verzichten, auch wenn eine Entwicklung im nördlich Bereich erst mittel- bis langfristig umgesetzt werde.

 

In der weiteren Aussprache bekräftigt RH Bekaan, dass er den Standort des Kreisverkehres nicht für günstig halte. Man müsse auch im Auge behalten, dass man sich mit der Errichtung dieses Kreisverkehrs nicht der Möglichkeit beraube, am bestehenden Kreuzungspunkt Industriestraße/Oldenburger Straße zukünftig ebenfalls eine Kreisverkehrsanlage herstellen zu können, um dann auch an dieser Stelle kreuzungsgleich mögliche nördliche Erweiterungsflächen zu erschließen. Von der Verwaltung wird hierzu ausgeführt, dass nicht erkennbar sei, warum bei Bedarf nicht auch eine weitere Kreisverkehrsanlage im Bereich der jetzigen Kreuzung errichtet werden könnte. Diese Einschätzung wird von Dipl.-Ing. Janssen geteilt, da zwischen beiden Kreuzungen ein Abstand von rd. 500 m verbleibe, der erfahrungsgemäß ausreichend sei (Anmerkung der Verwaltung: Auf Nachfrage bei der NLStbV, Frau Bähr, wurde von dort bestätigt, dass, vorbehaltlich einer zum gegebenen Zeitpunkt erforderlichen konkreten Verkehrsplanung, grundsätzlich nichts gegen die Errichtung eines weiteren Kreisverkehres spreche. Es wurde auch bestätigt, das bei einer Umgestaltung der bisherigen Kreuzungssituation die gleichen Maßstäbe anzusetzen wären, wie bei der Herstellung des geplanten neuen Kreuzungspunktes für das Baugebiet Nr. 186. Somit wäre auch dort im Falle einer Linksabbiegespur eine Vollsignalanlage herzustellen).

 

Auf Vorschlag von RH Bischoff fasst der Ausschuss letztlich den Beschluss, die Entscheidung zu vertagen und stattdessen die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Bauausschusses am 08.12.2015 zur erneuten Beratung um diesen Punkt zu erweitern.