Beschluss:

  1. Der Entwurf der Satzung über die Aufhebung der örtlichen Bauvorschriften in den Bebauungsplänen Nr. 41 I a, 41 I b, 41 II a und 41 III über die seitliche und rückwärtige Grundstückseinfriedung, der aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 84 Abs. 4 Satz 2 und 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) aufgestellt wurde, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 84 Abs. 4 Satz 3 NBauO als Satzung beschlossen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufhebungssatzung durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen. Auf die Bekanntmachung ist in der Nordwest-Zeitung – Ammerländer Teil – hinzuweisen.

Nach kurzer Einleitung durch GOAR Kahlen weist RH Apitzsch darauf hin, dass seine Fraktion dem vorliegenden Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde. Für ihn sei nicht nachvollziehbar, dass es zwei Auslegungen gegeben habe, die Einwendungen der ersten Auslegung beim zweiten Mal allerdings keine Berücksichtigung mehr gefunden hätten. Zudem sei unverständlich, dass eine Verfügung, nachdem die davon Betroffenen diese nicht eingehalten hätten, im Nachhinein aufgehoben werde. Er halte es zudem für erforderlich, dass die beschlossene grds. Eingrünung des Industriegebietes zunächst umgesetzt werde. Letztlich würden die Grundstückseigentümer benachteiligt, die sich an die Vorschriften gehalten hätten.

 

Zum Verfahren wird verwaltungsseits angemerkt, dass im ersten Schritt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt sei. Die in diesem Verfahrensschritt vorgebrachten Einwendungen seien von den Gremien bewertet und der Auslegungsbeschluss gefasst worden. Erst danach sei die öffentliche Auslegung erfolgt. Hier gab es keine Einwendungen.

 

Für die Fraktion der Grünen trägt RH Erhardt vor, dass auch sie dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werden. Aus seiner Sicht gebe man mit dem Beschluss die Möglichkeit aus der Hand, gestalterisch auf das Industriegebiet Einfluss zu nehmen.

 

Sodann fasst der Rat folgenden