Betreff
Satzung über die Aufhebung der örtlichen Bauvorschriften in den Bebauungsplänen Nr. 41 I a, 41 I b, 41 II a und 41 III,
Abwägung zu den Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und Erarbeitung des Satzungsbeschlusses
Vorlage
2015/FB III/1944
Aktenzeichen
FB III - Ko
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

In der Sitzung am 28.04.2015 wurde vom Verwaltungsausschuss beschlossen, den Entwurf der Satzung über die Aufhebung der örtlichen Bauvorschriften in den Bebauungsplänen Nr. 41 I a, 41 I b, 41 II a und 41 III (Industriegebiet Edewecht) über die seitliche und rückwärtige Grundstückseinfriedung öffentlich auszulegen.

 

Zur Erinnerung: Mit der Aufhebung der örtlichen Bauvorschriften soll die Rechtslage in den älteren Bebauungsplangebieten an die Situation in den ab den 2000er Jahren erlassenen Bebauungsplänen im Industriegebiet Edewecht angepasst werden, in denen keine Regelungen zur Gestaltung der Grundstückseinfriedungen getroffen wurden.

 

Die öffentliche Auslegung der Aufhebungssatzung hat in der Zeit vom 24.07.2015 bis einschließlich 24.08.2015 nach vorheriger Bekanntmachung in der Nordwest-Zeitung am 16.07.2015 stattgefunden.

 

Der Auslegungsentwurf der Satzung liegt als Anlage Nr. 1 der Beschlussvorlage bei.

 

Weder von privater noch von Seiten der beteiligten Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden Anregungen oder Hinweise zur Planung vorgetragen.

 

Die Aufhebungssatzung kann somit in der vorliegenden Form beschlossen werden.

 

Der Beschlussvorschlag an den Rat über den Verwaltungsausschuss sollte daher wie folgt lauten:


Beschlussvorschlag:

  1. Der Entwurf der Satzung über die Aufhebung der örtlichen Bauvorschriften in den Bebauungsplänen Nr. 41 I a, 41 I b, 41 II a und 41 III über die seitliche und rückwärtige Grundstückseinfriedung, der aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 84 Abs. 4 Satz 2 und 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) aufgestellt wurde, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 84 Abs. 4 Satz 3 NBauO als Satzung beschlossen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufhebungssatzung durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen. Auf die Bekanntmachung ist in der Nordwest-Zeitung – Ammerländer Teil – hinzuweisen.

 


Anlagen:

-       Auslegungsentwurf der Satzung über die Aufhebung der örtlichen Bauvorschriften zur Grundstückseinfriedung im Industriegebiet