Sitzung: 12.10.2015 Rat
Vorlage: 2015/FB II/1935
Beschluss:
a)
Benennung
der Gemeindewahlleitung
Gemäß § 9 Abs. 3 NKWG wird Herr
Gemeindeverwaltungsoberrat Rolf Torkel zum Gemeindewahlleiter und Frau
Gemeindeverwaltungsoberrätin Petra Knetemann zur stellvertretenden
Gemeindewahlleiterin berufen.
b)
Einteilung
des Wahlgebietes
Von der Möglichkeit, das Wahlgebiet in zwei Wahlbereiche aufzuteilen, wird abgesehen. Das Wahlgebiet bildet den Wahlbereich.
Nach kurzer Aussprache fasst der Rat folgenden