Beschluss:

a)    Benennung der Gemeindewahlleitung

Gemäß § 9 Abs. 3 NKWG wird Herr Gemeindeverwaltungsoberrat Rolf Torkel zum Gemeindewahlleiter und Frau Gemeindeverwaltungsoberrätin Petra Knetemann zur stellvertretenden Gemeindewahlleiterin berufen.

b)    Einteilung des Wahlgebietes

Von der Möglichkeit, das Wahlgebiet in zwei Wahlbereiche aufzuteilen, wird abgesehen. Das Wahlgebiet bildet den Wahlbereich.


Nach kurzer Aussprache fasst der Rat folgenden