Beschlussvorschlag:

1.    Den Entwürfen der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 sowie des Bebauungsplanes Nr. 185 „Esch – Edewecht“ in Edewecht wird einschließlich der Begründungen und den Umweltberichten zugestimmt.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen mit den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Auslegung ist mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Planentwürfen und Begründungen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu verbinden.


Nach kurzer Einleitung durch GOAR Kahlen erläutert Dipl.-Ing. Mosebach anhand einer Präsentation den nach der erfolgten frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erreichten Verfahrensstand. Hierbei erläutert er insbesondere die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen. Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage Nr. 2 beigefügt.

 

In der anschließenden Aussprache wird von RH Apitzsch hinterfragt, ob es nicht sinnvoll wäre, entsprechend der von privater Seite vorgetragenen Stellungnahme für das Baugebiet eine dezentrale Oberflächenentwässerung per Versickerung auf den Grundstücken vorzusehen. Von der Verwaltung wird hierzu ausgeführt, dass dieser Aspekt bereits bei früheren Baugebieten auf dem Esch geprüft worden sei. Aufgrund der Geländestruktur und des damit verbunden hohen Wasserdrucks habe sich eine Versickerung als nicht geeignet herausgestellt. Auch in anderen Baugebieten, in denen die Oberflächenentwässerung durch Versickerung auf den Grundstücken geregelt worden sei, habe es auf einzelnen Grundstücken immer wieder Probleme gegeben. Deshalb sollte hier im Sinne einer konfliktfreien Oberflächenentwässerung auf eine zentrale Entwässerung per Kanalisation zurückgegriffen werden. Durch die vor einigen Jahren in Süd Edewecht an der Schöpfwerkstraße erstellte umfassende Hochwasserschutzanlage, über die das anfallende Oberflächenwasser abgeleitet werde, sei im Übrigen eine schadlose Einleitung in die nachfolgenden Gewässer gewährleistet.

 

Im weiteren Verlauf der Diskussion wird der Aspekt der Nachhaltigkeit der Planung thematisiert. Nach Auffassung von RH Heiderich-Willmer müsse dieser Aspekt mit Blick auf das Leitziel der Gemeinde „Gemeinsam nachhaltig wohnen und wirtschaften“ neben den begrüßenswerten Ansätzen der generationenübergreifenden Konzeption für die vorgesehene öffentliche Grünfläche und der Möglichkeit einer verdichteten Bauweise auch in energetischer Hinsicht zum Ausdruck kommen. Zum Beispiel sollte für dieses Baugebiet überlegt werden, ob eine zentrale Wärmeversorgung mittels erneuerbarer Energiequellen möglich sei. Auch die Anregungen des Landkreises zu Festsetzungen, die die Verwendung erneuerbarer Energie stärke, müssten geprüft werden. Von der Verwaltung wird hierzu entgegnet, dass der Bebauungsplan zwar nicht ausdrücklich entsprechende Aussagen zur Verwendung erneuerbarer Energien enthalte. Er stehe deren Verwendung allerdings ausdrücklich auch nicht entgegen. Es stehe jedem Bauherrn frei, bei der Verwirklichung seines Bauvorhabens die ganze Bandbreite der zur Verfügung stehenden erneuerbaren Energiequellen für sich nutzbar zu machen. Zu bedenken sei darüber hinaus, dass bereits jetzt dieser Aspekt der Nachhaltigkeit aufgrund der bestehenden gesetzlichen Anforderungen an energiesparendes Bauen zu beachten sei und aufgrund der im nächsten Jahr anstehenden Energieeinsparverordnung 2016 bei jedem Wohnbauvorhaben weiter an Bedeutung erlangen werde. Von einer darüber hinaus gehenden Reglementierung auf Basis des Bebauungsplanes sollte daher abgesehen werden.

 

Dieser Auffassung schließt sich der Ausschuss mehrheitlich an. Gleichzeitig wird der Vorschlag von RH Apitzsch begrüßt, losgelöst vom jetzigen Bauleitplanverfahren Beispiele alternativer Energiekonzepte für Neubaugebiete zu besichtigen, um hieraus für künftige Gebietsausweisungen eventuell Anregungen zu erhalten.

 

Sodann unterbreitet der Bauausschuss dem Verwaltungsausschuss folgenden