Beschlussvorschlag:

Der Edewechter Oberschule wird ein einmaliger Zuschuss in Höhe von maximal 50 % der Gesamtkosten, maximal bis zu 10.000 Euro, gewährt. Dieser Zuschuss wird vorrangig für die notwendigen baulichen Maßnahmen und darüber hinaus für notwendige schulische Beschaffungen für den Musikbereich vorgesehen. Die Bereitstellung der Finanzmittel soll über den Haushalt 2016 erfolgen.


GVORin Knetemann erläutert den Sachverhalt anhand der mit der Einladung übersandten Vorlage.

Ohne weitere Aussprache fasst der Fachausschuss folgenden