Betreff
Edewechter Oberschule
Antrag auf Herrichtung des Musikbereiches
Vorlage
2015/FB II/1901
Aktenzeichen
FB II - 02.06-2015
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Allen Edewechter Schulen wird ein auskömmliches jährliches Budget, welches sich auf der Basis von Schüler- und Klassenzahlen errechnet, zur Verfügung gestellt. Zudem werden ersparte Finanzmittel am Ende eines Haushaltsjahres für das kommende Haushaltsjahr übertragen und bleiben somit für die schulischen Belange erhalten. Der Edewechter Oberschule steht im investiven Bereich ein Budget von 13.400 Euro in 2015 zur Verfügung.

Im Ergebnishaushalt stehen der Schule in 2015 Finanzmittel in Höhe von 54.300 Euro zur Verfügung. Diese Finanzmittel stehen den Schulen auch zur Finanzierung von Projekten, besonderen Anschaffungen, zur Unterhaltung von beweglichem Vermögen usw. zur Verfügung. Insoweit ist es der Schule grundsätzlich möglich, zu den beabsichtigten Anschaffungen auch Finanzmittel aus dem Schulbudget einzubringen.

 

Verwaltungsseits wird vorgeschlagen, für dieses Projekt einmalig Finanzmittel in Höhe von 50 % der Gesamtkosten, maximal jedoch bis zu 10.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Diese Finanzmittel sollen insbesondere die notwendigen baulichen Maßnahmen umfassen. Bis zur genannten Förderhöchstsumme von 10.000 Euro können die restlichen Finanzmittel für die Neuausstattung des Keyboardraumes sowie die notwendigen Reparaturen der vorhandenen Geräte verwandt werden. Die restlichen Gesamtkosten wären sodann von der Schule selbst zu finanzieren.

 

Die Finanzmittel stehen im Haushalt 2015 nicht zur Verfügung und wären somit bei den Planungen des Schulbudgets für das Haushaltsjahr 2016 zu berücksichtigen.


Sachdarstellung:

Die Edewechter Oberschule beantragt mit Schreiben vom 16.03.2015 die Gewährung eines Zuschusses für die Neuausstattung des Keyboardraumes und die Reparatur diverser Keyboards, des Konzertflügels sowie des E-Pianos. Die von der Schule ermittelten Kosten belaufen sich insgesamt auf ca. 18.100 Euro. In diesem Betrag sind allerdings noch nicht die Reparaturkosten der bereits vorhandenen Keyboards und des E-Pianos sowie die Kosten für Elektroinstallationen und Aufstellung der Möbel enthalten, sodass zu erwarten ist, dass bei der Umsetzung des gesamten Projektes Gesamtkosten von mehr als 20.000 Euro entstehen werden.

 

Die Anschaffungen und Reparaturen sind notwendig, um den Schülern dauerhaft einen modernen Musikunterricht gewährleisten zu können. Die notwendigen baulichen Maßnahmen sind von der Gemeinde Edewecht als Schulträgerin zu veranlassen. Hierzu sollte ein Gesamtkonzept einschließlich verlässlicher Kostenkalkulation von der Schule erstellt werden.


Beschlussvorschlag:

Der Edewechter Oberschule wird ein einmaliger Zuschuss in Höhe von maximal 50 % der Gesamtkosten, maximal bis zu 10.000 Euro, gewährt. Dieser Zuschuss wird vorrangig für die notwendigen baulichen Maßnahmen und darüber hinaus für notwendige schulische Beschaffungen für den Musikbereich vorgesehen. Die Bereitstellung der Finanzmittel soll über den Haushalt 2016 erfolgen.


Anlagen:

Antrag der Edewechter Oberschule