GVORin Knetemann legt die derzeitige Satzungsslage hinsichtlich der Schuleinzugsbereiche für die Grundschulen der Gemeinde Edewecht dar. Weiter berichtet sie, dass nach Absprache in dem Kooperationsverbund der Edewechter Grundschulen und der Astrid-Lindgren-Schule mit allen Schulleitungen Einigkeit darüber bestünde, die Überlappungsbereiche abzuschaffen und feste Schulbezirke zu erarbeiten.

 

RH Hohnholz gibt zu bedenken, dass dadurch das Wahlrecht der Eltern sehr stark beschnitten würde. GVORin Knetemann entgegnet, dass laut Schulrecht ein Einzugsbereich festzulegen sei. Nur die Schulform könne von den Eltern frei gewählt werden, nicht aber die Schule. Herr Kosmis weist darauf hin, dass auch weiterhin auf Antrag Ausnahmegenehmigungen möglich seien. RH Dr. Fittje äußert, dass es sich hier nur um einen Berichtspunkt handele. Die Verwaltung solle einen Beschluss vorbereiten. Dann könne man in der nächsten Schulausschusssitzung darüber debattieren.