Betreff
Festlegung von Schuleinzugsbereichen für die Grundschulen der Gemeinde Edewecht
Sachstand
Vorlage
2015/FB II/1900
Aktenzeichen
FB II - 02.06.2015
Art
Berichtsvorlage

Sachdarstellung:

Nach den Regelungen des Niedersächsischen Schulgesetzes hat ein Schulträger für jede Grundschule einen Schulbezirk (Schuleinzugsbereich) festzulegen. Dies hat die Gemeinde Edewecht für alle vier Grundschulen durch Erlass einer entsprechenden Satzung getan. Diese Satzung ist im Jahre 2010 mit der Intension der Stärkung der kleinen Grundschulen und Steuerung von Schülerströmen dahingehend erfolgt, dass „Überlappungsbereiche“ gebildet wurden, in denen den Eltern ein Wahlrecht eingeräumt wurde. Diese Regelung wurde zuletzt in der Sitzung vom 03.06.2014 überarbeitet.

 

Die Erfahrungen zeigen jedoch, dass die Handhabung der Regelungen der Schuleinzugsbereichssatzung zu deutlichen Schwierigkeiten führt. Zum einen wird die punktuelle Öffnung für bestimmte Gemeindebereiche für Eltern nicht nachvollziehbar. Es gibt inzwischen häufig Anfragen von Eltern aus den anderen Bereichen, ob nicht auch sie die Grundschule für ihre Kinder frei wählen können. Zum anderen gibt es unter den Grundschulen Schwierigkeiten hinsichtlich der Abstimmung und Zuordnung von Kindern. Es wechseln Kinder mehrfach während der Grundschulzeit zwischen zwei Grundschulen hin und her. Dies ist aufgrund der bestehenden Regelung auch rechtlich möglich.

 

Die Verwaltung hat daraufhin die Problemlagen mit der Landesschulbehörde erörtert. Eine Reglementierung der Wahlfreiheit ist nicht auf die einmalige Anwahl einer Schule beschränkbar, so dass Eltern quasi zu dem Schulhalbjahr die jeweils andere Schule anwählen könnten. Eine klare Steuerung der Schülerströme ist nach Auskunft der Landesschulbehörde nur dann möglich, wenn ein fester Schulbezirk festgelegt wird. Sofern dann eine andere Grundschule angewählt werden soll, ist das formelle Verfahren, notfalls unter Beteiligung der Landesschulbehörde durchzuführen.

 

Diese Thematik ist in dem Kooperationsverbund der Edewechter Grundschulen und der Astrid-Lindgren-Schule mit allen Schulleitungen erörtert worden. Es besteht Einigkeit unter den Schulleitungen, dass die Beibehaltung der Überlappungsbereiche nicht mehr gewünscht wird und die Festlegung von festen Schulbezirken erarbeitet werden soll.

 

Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit den Schulleitungen einen Entwurf der Neustrukturierung der Schuleinzugsbereiche erarbeiten und dem Gemeindeelternrat sowie den politischen Gremien sodann zur Entscheidung vorlegen. Eine Satzungsänderung vor Beginn der nächsten Schulanmeldeverfahren wäre seitens der Schulen wünschenswert. Die nächsten Schulanmeldungen werden im Frühjahr 2016 sein, so dass eine Entscheidungsfindung im Herbst 2015 ausreichend sein wird.