Beschlussvorschlag:

Der Entwurf der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr in der Gemeinde Edewecht wird in der vorgelegten Form beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland bekannt zu machen.


GA Janssen verweist darauf, dass sich die Rechtsgrundlagen für die Aufstellung und den Betrieb Freiwilliger Feuerwehren in Niedersachsen mit dem Inkrafttreten des neuen Brandschutzgesetzes geändert haben. Insoweit ist es notwendig, die Satzung in der Gemeinde Edewecht ebenfalls zu überarbeiten. Eine entsprechende Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Regelungen in der Feuerwehrsatzung sind der Anlage zur Beschlussvorlage beigefügt.

 

Stellv. OrtsBM Niedrig erkundigt sich danach, ob die Regelungen hinsichtlich des Überganges von der Jugendfeuerwehr in die aktive Wehr nicht noch einer Konkretisierung benötigen. Hierzu wird bezüglich insbesondere der Absicherung bei der Feuerwehrunfallkasse entsprechende Nachfrage gehalten werden.

 

Der Feuerwehrausschuss macht dem Verwaltungsausschuss folgenden