Finanzierung:
Finanzmittel sind nicht erforderlich
Sachdarstellung:
Mit Inkrafttreten des neuen Brandschutzgesetzes hat sich die Rechtsgrundlage für die Aufstellung und den Betrieb freiwilliger Feuerwehren in Niedersachsen geändert. Im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat der Nds. Städte- und Gemeindebund gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband Niedersachsen unter Beteiligung des Brandschutzreferartes des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport sowie von kommunalen Praktikern eine Mustersatzung herausgegeben. Gemeindebrandmeister und Gemeindeverwaltung haben die Mustersatzung auf die Feuerwehren der Gemeinde Edewecht angepasst. Eine Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Feuerwehrsatzung ist in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr in der Gemeinde
Edewecht wird in der vorgelegten Form beschlossen. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Satzung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland bekannt zu
machen.
Anlagen:
Gegenüberstellung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Edewecht vom 30.05.1994 und Entwurf der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr in der Gemeinde Edewecht