Beschlussvorschlag:

1.     Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, Angebote für den Austausch bzw. die Umrüstung der notwendigen Absauganlagen einzuholen und den Auftrag entsprechend zu erteilen.

2.     Die Verwaltung wird ermächtigt, im Bedarfsfalle für die Grundlagenprüfung bezüglich einer Erweiterung oder einer Neuplanung des Feuerwehrhauses in Friedrichsfehn die notwendigen Fachplaner zu beauftragen.

3.     Die Verwaltung wird beauftragt, für das Feuerwehrhaus Osterscheps eine Grundlagenprüfung/-planung zur Umnutzung der vorhandenen Räumlichkeiten entsprechend der neuen Unfallverhütungsvorschriften und DIN-Normen zu erarbeiten.

4.     Die Ergebnisse der Prüfungen sind in einer der nächsten Sitzungen des Fachausschusses vorzustellen.


GVOR Knetemann fasst den am 27.01.2015 erfolgten Begehungs- und Besichtigungstermin mit der Feuerwehrunfallkasse zusammen. Insbesondere geht sie auf die Situationen in den Feuerwehrhäusern ein. Eine Nachrüstung bei allen Abgasabsauganlagen, ausgenommen im Feuerwehrhaus Husbäke, wird notwendig sein. Hierzu bedarf es der weiteren Haushaltsmittel. Die festgestellten Mängel im Feuerwehrhaus Friedrichsfehn sind bereits bekannt. Hier existiert bereits ein umfassender Prüfauftrag aus der letzten Sitzung des Feuerwehrausschusses. Hier wird der Hinweis gegeben, dass ein so umfangreicher Prüfauftrag nicht in drei Monaten nebst belastbarer Kostenkalkulation erarbeitet werden kann. Dies wird noch ein wenig Zeit in Anspruch nehmen. Die Sicherheitsaspekte können jedoch überwiegend durch Regelungen über eine Dienstanweisung beordnet werden. Hier steht die Verwaltung mit den Ortsbrandmeistern hinsichtlich der Erarbeitung einer solchen Dienstanweisung in Kontakt. Bezüglich des Feuerwehrhauses Osterscheps sind ähnliche Problempunkte benannt worden. Auch hier besteht die Möglichkeit der Regelung über eine Dienstanweisung. Die Situation in Osterscheps stellt sich jedoch gegenüber der Situation in Friedrichsfehn aufgrund der Anwendung der Jugendfeuerwehr in Friedrichsfehn und den räumlichen Gegebenheiten etwas anders dar. Auch hier wird es parallel Überlegungen zur Umgestaltung geben. Die beim Feuerwehrhaus in Osterscheps befindliche Wohnung ist derzeit nicht vermietet. Hier beabsichtigt die Gemeinde eine befristete Nutzung für die Unterbringung von Flüchtlingen. GVOR Knetemann geht diesbezüglich noch einmal auf die derzeitige Zuweisungssituation der Gemeinde Edewecht und die damit verbundenen Unterbringungsschwierigkeiten ein. Alle Planungen werden in Abstimmung mit dem Gemeindekommando und den betroffenen Ortswehren erarbeitet werden. Wichtig wird es sein, verlässliche Kostenkalkulationen zu erarbeiten.

 

Stellv. OrtsBM Niedrig fragt nach, ob die Umbauten an den Abgasabsauganlagen in Friedrichsfehn und Osterscheps sinnvoll seien vor dem Hintergrund, dass evtl. ein Neubau oder Umbau in Betracht kommt. Hierzu wird ausgeführt, dass vor dem Hintergrund, dass die Abgase inzwischen nicht mehr in der Gruppe „Verdacht auf krebserregende Wirkung“ sondern in der Gruppe „krebserregende Wirkung“ eingestuft sind, es notwendig sein wird, diese Umrüstung durchzuführen. Grundsätzlich bestünde die Möglichkeit, die sodann hergerichteten Anlagen in die Planungen einzubeziehen.

 

RH Henkensiefken bittet darum, bei der Nutzung der Wohnung im Feuerwehrhaus Osterscheps für die Unterbringung von Flüchtlingen hier eine Familie unterzubringen. GVOR Knetemann bestätigt, dass dies auch die Überlegungen der Verwaltung sind.

 

Der Feuerwehrausschuss macht dem Verwaltungsausschuss folgenden