Betreff
Besichtigung der Feuerwehrhäuser durch die Feuerwehr-Unfallkasse (FUK)
Vorlage
2015/FB II/1865
Aktenzeichen
FB II - 27.04.2015
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die notwendigen Haushaltsmittel von 30.000,00 € für die Umrüstung der Absauganlagen und allgemeine Umbauarbeiten sind bislang nicht im Haushalt 2015 berücksichtigt und wären über einen Nachtragshaushalt für 2015 oder anderenfalls überplanmäßig gem. § 117 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zur Verfügung zu stellen. Die eventuell notwendigen weiteren Planungs- und Fachingenieurskosten können aus dem für Hochbauplanungen zur Verfügung stehenden Budget zunächst voraussichtlich beglichen werden.


Sachdarstellung:

Am 27. Januar dieses Jahres hat die FUK alle Feuerwehrhäuser der Gemeinde Edewecht im Rahmen ihrer Aufsichts- und Beratungspflicht nach § 17 Sozialgesetzbuch (SGB) VII besichtigt. Das Augenmerk dieser Besichtigung lag in der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und der Sicherstellung einer wirksamen Erste Hilfe in den Feuerwehren.

Die nachfolgend genannten Sicherheitsdefizite wurden allgemein für alle Wehren festgehalten:

·         Alle vorhandenen Feuerwehrhelme sind zu kontrollieren, instand zu setzen oder ggf. auszutauschen (Es wurden Helme vorgefunden, die Defekte aufwiesen, mit nicht bauartzugelassenen Anbauteilen ausgestattet waren oder eine unzulässige Innenausstattung hatten.)

·         Wartung der Abgasabsaugeinrichtungen

·         Geräteprüfung (z.B. Leitern) nach den Prüfgrundsätzen für Ausrüstung und Geräte

·         Persönliche Schutzausrüstung (Arbeiten mit der Motorsäge) ist zu prüfen und die Nutzungsdauer zu dokumentieren

Speziell in den einzelnen Ortswehren ist Folgendes aufgeführt worden:

Ortsfeuerwehr Edewecht

·         Die Abgasabsauganlage ist auf den aktuellen Stand zu bringen und nachzurüsten.

·         Eine Stoßstelle im Treppenaufgang ist zu kennzeichnen.

·         Der Umkleidebereich ist neu zu planen und entsprechend den Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung anzupassen (Geschlechtertrennung).

·         Der Stromerzeuger auf dem ELW ist nach DIN14685 nachzurüsten oder einer Nutzung durch die Feuerwehr unverzüglich sicher zu entziehen.

Ortsfeuerwehr Friedrichsfehn

·         Die Mindestanforderungen an Stellplatzgröße und damit an die Verkehrswege um die Fahrzeuge werden nicht erfüllt. Die vorhandenen Sicherheitsdefizite können nur durch bauliche Maßnahmen beseitigt werden. Ein Bestandsschutz ist auf Grundlage der Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehr“ nicht mehr gegeben. Bis zur Errichtung sicherheitsgerechter Stellplätze sind organisatorische Maßnahmen zu treffen (Dienstanweisungen über Besetzen /Absetzen der Fahrzeuge). Weiterhin sind Gebäudeteile, die Verkehrswege einengen mit einem schwarz-gelben oder rot-weißem Warnanstrich zu versehen.

·         Der Umkleidebereich ist neu zu planen, zu vergrößern und nach den DIN- Vorgaben für Feuerwehrhäuser herzurichten (Duschgelegenheiten/Schwarz-/Weiß-Trennung/Geschlechtertrennung/Raumtemperatur). Ein Bestandsschutz ist nicht mehr gegeben.

·         Der Zugang zum Feuerwehrhaus ist neu zu planen. Es sind bauliche Maßnahmen zu treffen, die sicherstellen, dass sich die Verkehrswege von eintreffenden Feuerwehrangehörigen und herausfahrenden Einsatzfahrzeugen nicht kreuzen. Bis zur Neugestaltung sind entsprechende Dienstanweisungen an die Mitglieder der Ortswehr zu erlassen.

·         Der Feuerwehrturm (Schlauchturm) entspricht insgesamt nicht den sicherheitstechnischen Anforderungen und ist in seinem jetzigen Zustand zu schließen.

·         Die Verkehrswege außerhalb des Feuerwehrhauses und damit die Außenanlagen sind zu überarbeiten und die Verkehrswegführung so zu gestalten, dass es zu keinem Kreuzungsverkehr von Fahr- und Laufwegen kommt.

·         Der Ortswehr sind weitere Räumlichkeiten zur Lagerung von Gegenständen (Gerätschaften der Jugendfeuerwehr) bereitzustellen.

·         Die Absauganlage ist auf den aktuellen Stand zu bringen und nachzurüsten.

Ortsfeuerwehr Jeddeloh II

·    Die Absauganlage ist auf den aktuellen Stand zu bringen und nachzurüsten.

·    Der freistehende Propeller des Bootes ist zu schützen.

Ortsfeuerwehr Osterscheps

·         Die Mindestanforderungen an Stellplatzgröße und damit an die Verkehrswege um die Fahrzeuge werden nicht erfüllt. Die vorhandenen Sicherheitsdefizite können nur durch bauliche Maßnahmen beseitigt werden. Ein Bestandsschutz ist auf Grundlage der Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehr“ nicht mehr gegeben. Bis zur Errichtung sicherheitsgerechter Stellplätze sind organisatorische Maßnahmen zu treffen (Dienstanweisungen über Besetzen /Absetzen der Fahrzeuge). Weiterhin sind Gebäudeteile, die Verkehrswege einengen mit einem schwarz-gelben oder rot-weißem Warnanstrich zu versehen.

·         Der Umkleidebereich ist neu zu planen, zu vergrößern und nach den DIN- Vorgaben für Feuerwehrhäuser herzurichten (Duschgelegenheiten/Schwarz-/Weiß-Trennung/Geschlechtertrennung/Raumtemperatur). Ein Bestandsschutz ist nicht mehr gegeben.

·         Der Feuerwehrturm (Schlauchturm) entspricht insgesamt nicht den sicherheitstechnischen Anforderungen und ist in seinem jetzigen Zustand zu schließen.

·         Die Absauganlage ist auf den aktuellen Stand zu bringen und nachzurüsten.

Ortsfeuerwehr Husbäke

·         Sofern das ausgemusterte Tanklöschfahrzeug und der Übungs-PkW aus dem Stellplatzbereich entfernt werden, bestehen keine weiteren Sicherheitsbedenken.

 

Zusammenfassend ist also einer der abzuarbeitenden Schwerpunkte, dass in 4 der 5 Ortswehren die Absauganlagen auf den aktuellen Stand zu bringen sind. Nach den neuesten Richtlinien sind Dieselmotorenemissionen nicht mehr in der Gruppe „Verdacht auf krebserregende Wirkung“, sondern in der Gruppe „krebserregende Wirkung“ eingestuft. Die Abgase müssen nun beim Aus- und Einrücken grundsätzlich am Abgasaustritt erfasst und gefahrlos abgeführt werden. Dazu sind die Dieselmotoremissionen am Abgasaustritt (am Auspuff) durch eine mitfahrende Abgasabsaugung zu beseitigen. Die in unseren Wehren vorhandenen stationären Anlagen sind also nicht mehr zulässig. Hier werden Kosten in Höhe von ca. 5.000,00 € pro Absauganlage entstehen. Das Bauamt im Hause wird Angebote einholen.

 

Ein weiterer abzuarbeitender Schwerpunkt wird das Feuerwehrhaus Friedrichsfehn sein. In der letzten Feuerwehrausschusssitzung hatte die Verwaltung nach der Beratung über den Antrag der SPD-Fraktion, den Auftrag bekommen, anhand konkreter Planungen darzulegen, wie die räumliche Situation im Feuerwehrgerätehaus Friedrichsfehn durch umfassende Sanierungsmaßnahmen oder alternativ durch den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses grundlegend verbessert werden kann. Die Empfehlung der FUK dazu ist es, dass vollumfänglich für den Innen- und Außenbereich eine Überprüfung erfolgen sollte. Die hierfür gegebenenfalls einzubindenden Fachplaner werden nach Bedarf hinzugezogen werden. Es wird im Hause geprüft werden, ob dieser Prüfauftrag hausintern abgearbeitet werden kann oder eventuell die Einbindung eines Architekten notwendig werden wird.

 

Darüber hinaus muss auch das Feuerwehrhaus Osterscheps planerisch betrachtet werden. Die räumliche Situation hier ist jedoch nicht so beengt, wie im Feuerwehrgerätehaus Friedrichsfehn. Im Gegensatz zu Friedrichsfehn stehen in Osterscheps weitere Räumlichkeiten im oberen Bereich (bisher Wohnung) zur Verfügung. Denkbar wäre, diese Räume für mögliche Umkleide- bzw. Aufenthaltsräume umzunutzen. Diese Umnutzung könnte mit dem Bauamt im Hause entsprechend geplant werden. Zunächst ist jedoch geplant, die Wohnung für die Unterbringung weiterer Flüchtlinge befristet zu nutzen.

 

Die Feuerwehr Edewecht konnte bei der Begehung mit der FUK bereits über Planungen zu der Umgestaltung des Umkleidebereiches berichten und kann die geforderte Geschlechtertrennung kurzfristig in Abstimmung mit dem Bauamt der Verwaltung realisieren.

 

Die weiter aufgeführten Defizite wird die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr abarbeiten.

 

Die Verwaltung hat jetzt im ersten Schritt der FUK mitzuteilen, welche Maßnahmen durch die Gemeinde Edewecht veranlasst werden, um die aufgeführten sicherheitstechnischen Mängel abzustellen.


Beschlussvorschlag:

1.     Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, Angebote für den Austausch bzw. die Umrüstung der notwendigen Absauganlagen einzuholen und den Auftrag entsprechend zu erteilen.

2.     Die Verwaltung wird ermächtigt, im Bedarfsfalle für die Grundlagenprüfung bezüglich einer Erweiterung oder einer Neuplanung des Feuerwehrhauses in Friedrichsfehn die notwendigen Fachplaner zu beauftragen.

3.     Die Verwaltung wird beauftragt, für das Feuerwehrhaus Osterscheps eine Grundlagenprüfung/-planung zur Umnutzung der vorhandenen Räumlichkeiten entsprechend der neuen Unfallverhütungsvorschriften und DIN-Normen zu erarbeiten.

4.     Die Ergebnisse der Prüfungen sind in einer der nächsten Sitzungen des Fachausschusses vorzustellen.