Sitzung: 25.11.2014 Sport- und Kulturausschuss
Vorlage: 2014/FB II/1739
Beschlussvorschlag:
1.
Für
die Herrichtung der notwendigen Zaunanlagen auf dem Sportgelände an der
Wischenstraße in Jeddeloh II werden die notwendigen Finanzmittel in Höhe von
bis zu 35.000 Euro für das Haushaltsjahr 2015 zur Verfügung gestellt. Die
Umsetzung dieser Maßnahmen erfolgt unverzüglich nach feststehendem Aufstieg der
1. Herrenmannschaft in die Regionalliga. Es wird sichergestellt, dass die
notwendigen Zaunanlagen im Falle des Aufstiegs in die Regionalliga vor
Ligabeginn errichtet sind.
2.
Der
SSV Jeddeloh II übernimmt in Eigenregie und mit Eigenmitteln die Herrichtung
der notwendigen Spieler- und Schiedsrichterführung von den Kabinen bis zum
Spielfeld.
3.
Für
die notwendigen Sanitäranlagen auf dem Sportgelände werden dem Verein
Finanzmittel in Höhe von bis zu 7.500 Euro für die Anschaffung eines
entsprechenden Containers, die notwendige Gründung und den Anschluss zur
Verfügung gestellt.
4.
Die
Schaffung eines Neu-/Anbaus eines Sanitärbereiches an die
Dorfgemeinschaftsanlage in Jeddeloh II wird zunächst auf die Prioritätenliste,
Stufe III – notwendige Maßnahmen, für die Folgejahre mit einer
voraussichtlichen Investitionssumme von 137.200 Euro aufgenommen.
GVOR Knetemann erläutert die Beschlussvorlage.
RH Korte erklärt, dass seitens der UWG Edewecht der Beschlussvorlage
zugestimmt werden kann. Er erkundigt sich nach der Parkplatzsituation vor Ort.
GVOR Knetemann berichtet, dass bei Spielen mit hohem Zuschauerandrang ein
Parkplatz südlich des Küstenkanals hinter der Gaststätte “Zum Goldnen Anker“
genutzt werden kann. Beim Pokalspiel gegen den VfB Oldenburg sei dies
unproblematisch erfolgt.
RH Seeger erkundigt sich nach dem Standort des Sanitär-Containers. GVOR
Knetemann berichtet, dass die Zuschauer bisher den Innenbereich der Sportanlage
verlassen mussten, um die bestehenden Sanitäreinrichtungen nutzen zu können.
Dies ist bei einem Aufstieg in die Regionalliga Nord nicht mehr erlaubt. Daher
wird der Sanitär-Container an der Rückseite des Dorfgemeinschaftshauses aufgestellt
und damit in den Innenbereich. Bei Heimspielen mit hohem Zuschaueraufkommen,
vor allem durch Gästefans, werden im dortigen Bereich mobile Toilettenwagen
zusätzlich bereitgestellt.
RH Oetje erkundigt sich, ob die Umsetzung der Maßnahmen erst nach Feststehen
des Aufstieges noch rechtzeitig erfolgen kann. Als Termin für die Einreichung
der Unterlagen zur Zulassung zur Regionalliga Nord ist ja der 31.03.2015
festgesetzt. Zu diesem Zeitpunkt wird der Aufstieg wohl noch nicht sicher sein.
GVOR Knetemann führt aus, dass die baulichen Maßnahmen später umgesetzt werden
können und zum Saisonstart 2015/2016 fertiggestellt sein müssen. Sodann erfolge
eine erneute Abnahme.
RF Engler erkundigt sich, ob nicht eine Übergangsregelung für zunächst
ein Jahr in Betracht komme, ohne die geplanten Maßnahmen durchführen zu müssen.
Weiterhin erkundigt RF Engler sich, ob nicht ein Ausweichen des Vereins in eine
bereits geeignete Sportanlage denkbar sei. GVOR Knetemann erklärt, dass es
keine Übergangsfristen gibt und die Maßnahmen zu Saisonbeginn abgeschlossen
sein müssen. Das Ausweichen in eine andere Sportanlage würde dem Verein eher
schaden, da der SSV Jeddeloh II e.V. im Ort Jeddeloh II stark verwurzelt ist
und ein dauerhafter Umzug der Identität des Vereins widerspricht. Es wäre mit
einem Einbruch der Zuschauerzahlen zu rechnen. BMin Lausch ergänzt, dass sie
diese Frage mit dem Kreissportbund ebenfalls erörtert habe und auch von dort die
Möglichkeit einer Übergangsregelung nicht gesehen wird.
RF Taeger berichtet, dass die Vorschläge seitens der SPD begrüßt werden
und die Hoffnung geteilt wird, dass ein Aufstieg gelingen wird. Es wird
Unterstützung zugesagt.
GVOR Knetemann ergänzt, dass der Sanitär-Container unabhängig vom
Aufstieg aufgestellt werden wird, da die Situation bezüglich der sanitären
Anlagen bereits jetzt bei Heimspielen angespannt ist.