Beschlussvorschlag:

1.    Für die Herrichtung der notwendigen Zaunanlagen auf dem Sportgelände an der Wischenstraße in Jeddeloh II werden die notwendigen Finanzmittel in Höhe von bis zu 35.000 Euro für das Haushaltsjahr 2015 zur Verfügung gestellt. Die Umsetzung dieser Maßnahmen erfolgt unverzüglich nach feststehendem Aufstieg der 1. Herrenmannschaft in die Regionalliga. Es wird sichergestellt, dass die notwendigen Zaunanlagen im Falle des Aufstiegs in die Regionalliga vor Ligabeginn errichtet sind.

2.    Der SSV Jeddeloh II übernimmt in Eigenregie und mit Eigenmitteln die Herrichtung der notwendigen Spieler- und Schiedsrichterführung von den Kabinen bis zum Spielfeld.

3.    Für die notwendigen Sanitäranlagen auf dem Sportgelände werden dem Verein Finanzmittel in Höhe von bis zu 7.500 Euro für die Anschaffung eines entsprechenden Containers, die notwendige Gründung und den Anschluss zur Verfügung gestellt.

4.    Die Schaffung eines Neu-/Anbaus eines Sanitärbereiches an die Dorfgemeinschaftsanlage in Jeddeloh II wird zunächst auf die Prioritätenliste, Stufe III – notwendige Maßnahmen, für die Folgejahre mit einer voraussichtlichen Investitionssumme von 137.200 Euro aufgenommen.


GVOR Knetemann erläutert die Beschlussvorlage.

RH Korte erklärt, dass seitens der UWG Edewecht der Beschlussvorlage zugestimmt werden kann. Er erkundigt sich nach der Parkplatzsituation vor Ort. GVOR Knetemann berichtet, dass bei Spielen mit hohem Zuschauerandrang ein Parkplatz südlich des Küstenkanals hinter der Gaststätte “Zum Goldnen Anker“ genutzt werden kann. Beim Pokalspiel gegen den VfB Oldenburg sei dies unproblematisch erfolgt.

RH Seeger erkundigt sich nach dem Standort des Sanitär-Containers. GVOR Knetemann berichtet, dass die Zuschauer bisher den Innenbereich der Sportanlage verlassen mussten, um die bestehenden Sanitäreinrichtungen nutzen zu können. Dies ist bei einem Aufstieg in die Regionalliga Nord nicht mehr erlaubt. Daher wird der Sanitär-Container an der Rückseite des Dorfgemeinschaftshauses aufgestellt und damit in den Innenbereich. Bei Heimspielen mit hohem Zuschaueraufkommen, vor allem durch Gästefans, werden im dortigen Bereich mobile Toilettenwagen zusätzlich bereitgestellt.

RH Oetje erkundigt sich, ob die Umsetzung der Maßnahmen erst nach Feststehen des Aufstieges noch rechtzeitig erfolgen kann. Als Termin für die Einreichung der Unterlagen zur Zulassung zur Regionalliga Nord ist ja der 31.03.2015 festgesetzt. Zu diesem Zeitpunkt wird der Aufstieg wohl noch nicht sicher sein. GVOR Knetemann führt aus, dass die baulichen Maßnahmen später umgesetzt werden können und zum Saisonstart 2015/2016 fertiggestellt sein müssen. Sodann erfolge eine erneute Abnahme.

RF Engler erkundigt sich, ob nicht eine Übergangsregelung für zunächst ein Jahr in Betracht komme, ohne die geplanten Maßnahmen durchführen zu müssen. Weiterhin erkundigt RF Engler sich, ob nicht ein Ausweichen des Vereins in eine bereits geeignete Sportanlage denkbar sei. GVOR Knetemann erklärt, dass es keine Übergangsfristen gibt und die Maßnahmen zu Saisonbeginn abgeschlossen sein müssen. Das Ausweichen in eine andere Sportanlage würde dem Verein eher schaden, da der SSV Jeddeloh II e.V. im Ort Jeddeloh II stark verwurzelt ist und ein dauerhafter Umzug der Identität des Vereins widerspricht. Es wäre mit einem Einbruch der Zuschauerzahlen zu rechnen. BMin Lausch ergänzt, dass sie diese Frage mit dem Kreissportbund ebenfalls erörtert habe und auch von dort die Möglichkeit einer Übergangsregelung nicht gesehen wird.

RF Taeger berichtet, dass die Vorschläge seitens der SPD begrüßt werden und die Hoffnung geteilt wird, dass ein Aufstieg gelingen wird. Es wird Unterstützung zugesagt.

GVOR Knetemann ergänzt, dass der Sanitär-Container unabhängig vom Aufstieg aufgestellt werden wird, da die Situation bezüglich der sanitären Anlagen bereits jetzt bei Heimspielen angespannt ist.