Sitzung: 08.04.2024 Bauausschuss
Vorlage: 2024/FB III/4231
Beschlussvorschlag:
Zu den während der
Öffentlichkeits – und Behördenbeteiligung des im beschleunigten Verfahren gem.
§ 13 a Baugesetzbuch aufgestellten Bebauungsplan Nr. 206 „Dorfstraße“ mit
örtlichen Bauvorschriften in der Zeit vom 16.01.2024 bis 16.02.2024 eingegangen
Stellungnahmen wird im Sinne der Beschlussvorlage 2024/FBIII/4231 entschieden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu
benachrichtigen.
Der Entwurf des im
beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch aufgestellten
Bebauungsplanes Nr. 206 „Dorfstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften wird in der
vorgelegten Form als Satzung mit Begründung beschlossen. Die Verwaltung wird
beauftragt, den Bebauungsplan durch ortsübliche Bekanntmachung in Kraft zu
setzen.
(Wegen Interessenwiderstreits gem. § 41 NKomVG nimmt RH Reil an der
Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teil.)
Nach Erläuterung der Vorlage anhand einer Präsentation (Anlage 2 zu diesem Protokoll) durch SGL Knorr berichtet er auf Nachfrage RH Bekaans, mit dem stellungnehmenden Bürger sei die Thematik der Firsthöhe eingehend erläutert worden. Dessen Auffassung, die Firsthöhe sei im BPlan 206 ursprünglich auf 10 m begrenzt gewesen, beruhe offensichtlich auf einem Beispielsfall des Planungsbüros NWP, welcher lediglich die Ausnutzbarkeit von zwei Geschossen auch bei einer Firsthöhe von lediglich 10 m demonstriert habe. Grundlage der Planungen seien aber stets die Höhen gewesen, wie sie dem Entwurf zu entnehmen seien.
Ohne weitere Aussprache unterbreitet der Ausschuss dem Rat über den VA sodann folgenden