Beschlussvorschlag:

Zu den während der Öffentlichkeits – und Behördenbeteiligung des im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch aufgestellten Bebauungsplan Nr. 206 „Dorfstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften in der Zeit vom 16.01.2024 bis 16.02.2024 eingegangen Stellungnahmen wird im Sinne der Beschlussvorlage 2024/FBIII/4231 entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

 

Der Entwurf des im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 206 „Dorfstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan durch ortsübliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen.

 


(Wegen Interessenwiderstreits gem. § 41 NKomVG nimmt RH Reil an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teil.)

 

Nach Erläuterung der Vorlage anhand einer Präsentation (Anlage 2 zu diesem Protokoll) durch SGL Knorr berichtet er auf Nachfrage RH Bekaans, mit dem stellungnehmenden Bürger sei die Thematik der Firsthöhe eingehend erläutert worden. Dessen Auffassung, die Firsthöhe sei im BPlan 206 ursprünglich auf 10 m begrenzt gewesen, beruhe offensichtlich auf einem Beispielsfall des Planungsbüros NWP, welcher lediglich die Ausnutzbarkeit von zwei Geschossen auch bei einer Firsthöhe von lediglich 10 m demonstriert habe. Grundlage der Planungen seien aber stets die Höhen gewesen, wie sie dem Entwurf zu entnehmen seien.

 

Ohne weitere Aussprache unterbreitet der Ausschuss dem Rat über den VA sodann folgenden