Beschlussvorschlag:

1.    Die Gemeinde Edewecht als Schulträger der Grundschule Jeddeloh stimmt einer Weiterentwicklung der Schule zur Ganztagsgrundschule zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Prüfungen zu den notwendigen Bedarfen der Schule aufzunehmen und dem Schulausschuss nach Vorberatung im Arbeitskreis Schulentwicklung zur weiteren Beratung vorzulegen.

2.    Für die Vorplanung des dafür notwendigen Erweiterungsbaus soll im Haushaltsjahr 2025 ein Betrag in Höhe von 100.000,- € im Haushalt eingeplant.

 


In Anbetracht der mutmaßlich insbesondere zu diesem Tagesordnungspunkt erschienenen Zuhörerschaft gibt FBL Sander zunächst ausdrücklich bekannt, der Schulstandort Jeddeloh I bleibe vollumfänglich erhalten und die Einführung eines offenen Ganztagsbereichs werde ohne Einschränkungen unterstützt und erläutert anschließend anhand einer Präsentation (Anlage 2 zu diesem Protokoll) ausführlich die Vorlage.

 

Für ihre Gruppe SPD/FDP unterstützt RF Bischoff die Beschlussempfehlung und bittet um ein Einschätzung der Verwaltung, ob der ambitionierte Zeitplan zur Umsetzung im Zusammenspiel mit der Einwerbung der dafür zur Verfügung stehenden Fördermittel eingehalten werden könne, wenn mit der Planung der Maßnahme erst im nächsten Jahr begonnen werde und ob es Möglichkeiten gebe, den Maßnahmenbeginn vorzuziehen. Des Weiteren bittet sie um Auskunft, ob der bereits 2022 ermittelte Raumbedarf immer noch aktuell sei

 

SGL Schöbel führt aus, zum 01.08.2023 sei die Ganztagsbetreuung in Osterscheps gestartet und aus dem dortigen Betrieb könnten in Anbetracht der Vergleichbarkeit beider Schulen erste Erfahrungswerte in die Raumplanung für Jeddeloh I fließen und daraus in der Folge im Dialog mit der Schule eine konkrete Raumplanung u. a. unter Einbindung des Arbeitskreises Schulentwicklung erarbeitet werden. Mittel für konkrete Planungen seien im aktuellen Haushalt nicht eingestellt, dennoch würden bereits in diesem Jahr erste Entwürfe durch das verwaltungseigene Fachpersonal als Diskussionsgrundlage erstellt. Ziel der Verwaltung sei ausdrücklich, so bald wie möglich einen Förderantrag stellen zu können. Die Schule habe bereits klar kommuniziert, den Ganztagsbereich nicht schrittweise, sondern sofort gleichzeitig für alle vier Jahrgänge einführen zu wollen; dies werde verwaltungsseits unterstützt. BMin Knetemann betont noch einmal, der Haushalt 2024 sehe eine Finanzierung dieser Maßnahme nicht vor, weshalb eine entsprechende Mitteileinplanung ab dem Haushalt 2025 vorgeschlagen werde. Bis dahin könnten unter Einbindung des Arbeitskreises bereits Planungsgrundlagen erarbeitet werden. Bekanntlich finanziere der aktuelle Haushalt bereits viele Großprojekte, die nicht nur Geld, sondern auch personelle Ressourcen bänden.

 

RH Kuhlmann bestätigt die Aussage FBL Sanders, wonach bereits im November 2022 auch aus politischer Sicht die kleineren Schulstandorte wie Osterscheps und Jeddeloh I Bestand haben und zukunftsfähig ausgebaut werden sollten. Dass die Thematik erst heute wieder beraten werde, beruhe hauptsächlich darauf, dass erst jetzt eine verlässliche Förderkulisse bekannt gegeben worden sei, die im Sinne einer verantwortlichen Haushaltsplanung erst habe abgewartet werden müssen. In seiner Gesamtheit habe der Rat sich zum Ziel gesetzt, nur solche Projekte in Haushalte einzuplanen, deren Umsetzung im entsprechenden Jahr auch als weitgehend sicher angesehen werden könnten, weshalb dieses Projekt in der zeitlichen Abfolge frühestens 2025 in die haushalterischen Planungen aufgenommen werden könne. Aus seiner Sicht sei wichtig, die Ganztagsbetreuung in Jeddeloh I zum Beginn des Schuljahres 2026/2027 anbieten zu können, was bei guter Zusammenarbeit aller Beteiligten durchaus möglich erscheine.

 

Auf RH Jacobs´ Nachfrage führt BMin Knetemann aus, die Aufnahme der Ganztagsbetreuung in Jeddeloh I im Sommer 2026 werde von der Verwaltung angestrebt. Dass dies letztlich tatsächlich erreicht werden könne, könne heute allerdings nicht verlässlich zugesagt werden. Hierfür benötige es belastbare Planungen, die naturgemäß heute noch nicht zur Verfügung ständen.

 

Lehrerschaftsvertreter Röben begrüßt namens des Kooperationsverbundes der Edewechter Schulen das klare Bekenntnis der Gemeinde Edewecht zum Schulstandort Jeddeloh I. Neben dem ab 2026 bestehenden Rechtsanspruch bestehe für viele Eltern auch eine große persönliche Notwendigkeit an einer Ganztagsbetreuung ihrer Grundschulkinder. Werde diese ortsnah nicht angeboten, könnten Kinder an andere Schulen mit einem solchen Angebot wechseln, weshalb die schnellstmögliche Schaffung eines Ganztagsangebot in Jeddeloh I angestrebt werden solle.

 

BMin Knetemann betont, der Rechtsanspruch beginne in 2026 für die ersten Klassen, nicht jedoch mit einem Anspruch für alle vier Grundschuljahrgänge. Unbenommen davon unterstütze die Verwaltung die Einführung der Ganztagsbetreuung für alle vier Jahrgänge ab 2026 ausdrücklich. FBL Sander ergänzt, die Aussagen des Landes Niedersachsen seien sehr vage und unkonkret. Allerdings sei beabsichtigt, die für die Ganztagsbetreuung notwendige personelle Ausstattung durch das Land zu regeln, allerdings nur im Rahmen des Rechtsanspruchs, mithin also ab 2026 zunächst nur für den ersten Schuljahrgang. Insgesamt werde ohnehin die personelle Ausstattung der Ganztagsbetreuung auch im Zusammenspiel mit der angespannten Fachkräftesituation in ähnlichen Berufsfeldern eine große Herausforderung werden. Im Übrigen lasse die Förderrichtlinie erkennen, dass auch vom Land nicht erwartet werde, alle Grundschulen Niedersachsens könnten bis zum Beginn des Schuljahres 2026/2027 für einen Ganztagsbetrieb ausgestattet werden.

 

Um jegliche Missverständnisse zu vermeiden hebt BMin Knetemann noch einmal ausdrücklich hervor, die Gemeinde Edewecht unterstütze den Ausbau der Grundschule Jeddeloh I zur Ganztagsschule ab 2026 für alle vier Jahrgänge vollumfänglich. Dabei müssten jedoch etliche, eben dargestellte, Probleme bewältigt werden, u. a. die langsame Arbeitsweise des Landes Niedersachsen bezüglich verbindlicher Vorgaben und Regelungen. So berechtigt die Wünsche der betroffenen Elternschaft auch seien, auch die Kommunen müssten zunächst Handlungssicherheit haben, bevor sie diese Wünsche erfüllen könnten. Aktuell könnten die gesetzlichen Entwicklungen zwar erahnt, nicht jedoch verbindlich als Planungsgrundlage angenommen werden. Gleiches gelte übrigens auch für die Schulen selber. Was bis zum Inkrafttreten verbindlicher rechtlicher Grundlagen im Vorfeld geleistet werden könne, werde auch getan.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden