Beschlussvorschlag:

a)    Dem in der Sitzung des Bauausschusses am 21.11.2023 vorgestellten Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Roggenkamp“ mit örtlichen Bauvorschriften in Edewecht wird zugestimmt.

 

Zu dem Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Roggenkamp“ mit örtlichen Bauvorschriften, die im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt wird, wird die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie gleichzeitig die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu der Planung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

b)    Dem in der Sitzung des Bauausschusses am 21.11.2023 vorgestellten Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Am Tannenkamp“ mit örtlichen Bauvorschriften in Friedrichsfehn wird zugestimmt.

 

Zu dem Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Am Tannenkamp“ mit örtlichen Bauvorschriften, die im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt wird, wird die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie gleichzeitig die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu der Planung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

c)    Dem in der Sitzung des Bauausschusses am 21.11.2023 vorgestellten Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Föhrenkamp“ mit örtlichen Bauvorschriften in Friedrichsfehn wird zugestimmt.

 

Zu dem Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Föhrenkamp“ mit örtlichen Bauvorschriften, die im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt wird, wird die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie gleichzeitig die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu der Planung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 


Aufgrund eines Mitwirkungsverbotes gem. § 41 NKomVG nimmt RH Eiskamp an der Beratung und Beschlussfassung zum Beschlussvorschlag a) nicht teil.

 

Nach kurzer Einleitung durch SGL Knorr erläutert M.Sc. Schraad anhand einer Präsentation (Anlage 3 zu diesem Protokoll) die Bebauungsplanentwürfe für die drei Gebiete und an dieser Stelle insbesondere zum Bereich Roggenkamp.

 

Auf die Verständnisfrage RF Bischoffs erklärt SGL Knorr, das Gebiet am Roggenkamp umfasse nur die dargestellt Anzahl von Grundstücken, weil einerseits die Bagatellgrenze von maximal 10 Grundstücken bzgl. des Verzichts auf den Infrastrukturbetrag nicht überschritten werden dürfe und andererseits für dieses Gebiet bereits Anträge auf Hinterbebauung vorlägen. Dies schließe nicht aus, dass in der Zukunft auch andere Bereiche des Roggenkamps einer solchen Planungsänderung unterzogen werden könnten.

 

RH Brunßen begrüßt die Regelungen bzgl. der erlaubten Dachfarben und bittet um Auskunft, ob ggf. auch die Zaunfarbe geregelt werden könne. Sowohl verwaltungsseits als auch aus den Reihen der Ausschussmitglieder wird eine solche Regelung als ein zu hoher Eingriff in die individuellen Gestaltungsmöglichkeiten der Bauwilligen gewertet, zumal die Höhe der zulässigen Zäune und Hecken auf maximal 1,2 m begrenzt und damit nicht als ggf. störendes Element anzusehen sei.

 

Auch der Vorschlag RH Erhardts, lediglich lebende Einfriedungen zu erlauben, findet aus diesen Gründen keine Zustimmung. Darüber hinaus benötigten Hecken in aller Regel deutlich mehr Grundstücksfläche als Zäune.

 

Verwaltungsseits wird betont, die Einfriedungen in Richtung öffentlicher Raum sollten sich dem Ortsbild anpassen. Plastikzäune seien an diesen Stellen nicht erlaubt.

 

RH Reil betont, die Einhaltung dieser Regelungen müsse unbedingt kontrolliert werden.

 

RH Apitzsch kündigt an, sich bei der Abstimmung zu enthalten. Ob seine Gruppe Gemeinsam für Edewecht diesen Planungen letztlich zustimmen könne, hänge davon ab, inwieweit sie von der betroffenen Bevölkerung mitgetragen würden. Darüber hinaus sei aus seiner Sicht der Verzicht auf Erhebung des Infrastrukturbetrages im Rahmen der Bagatellregelung unfair.

 

AV Kuhlmann stellt fest, die Beschlussempfehlung bedürfe nach dieser Diskussion keiner Änderung. Hiergegen erheben sich keine Einwendungen.

 

An dieser Stelle lässt AV Kuhlmann über Punkt a) der Beschlussempfehlung abstimmen. Die Empfehlung wird bei 9 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung angenommen.

 

Nach Darstellung der Planungen hinsichtlich des Tannenkamps durch Frau Schraad (Anlage 4 zu diesem Protokoll) wird auf Nachfragen aus der Ausschussmitte verwaltungsseits ausgeführt, ob die künftige Wohnbebauung über den Tannenkamp oder den Dachsweg erschlossen werde, liege jeweils im Ermessen der Grundstückseigentümer*innen. Möglich sei beides und eine Regelung über den Bebauungsplan nicht vorgesehen. Wie die notwendigen Stellplätze auf den einzelnen Grundstücken angelegt würden, könne heute noch nicht abgesehen werden. Die Planzeichnungen stellten insofern nur Möglichkeiten dar. Die Einmündung sowohl vom Tannenkamp als auch vom Dachsweg in den Sperberweg sei aus verkehrstechnischer Sicht unkritisch. Mangelnder Platz für die Anlegung der Zufahrten und notwendigen Stellplätze sei nicht zu erwarten, da die Mindestgröße der abgeteilten Grundstücke 400 qm nicht unterschreiten dürfe.

 

Der Beschlussempfehlung b) wird sodann mit 10 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung zugestimmt.

 

Auch zum Föhrenkamp stellt Frau Schraad die Planung anhand einer Präsentation (Anlage 5 zu diesem Protokoll) kurz vor.

 

Auf RH Eiskamps Nachfrage erläutert SGL Knorr, wie die Parkplätze auf dem südwestlichen Teilgrundstück im Falle einer Teilung und Bebauung angelegt würden, sei heute noch nicht abzusehen. Über eine sodann erforderliche Bordsteinabsenkung sei zu gegebener Zeit zu entscheiden.

 

Auch die Beschlussempfehlung c) erfährt mit 10 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung Zustimmung.

 

Der Ausschuss unterbreitet letztlich dem VA folgenden