Betreff
Übernahme einer Wegefläche in der Verlängerung des Unlandsweges in Süddorf in die Straßenbaulast der Gemeinde Edewecht
Vorlage
2012/IV/992
Aktenzeichen
IV Ka/En
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die oben beschriebenen Unterhaltungskosten für den Weg wären im Falle der Übernahme unter der entsprechenden Kostenstelle im Ergebnishaushalt nachzuweisen.


Sachdarstellung:

Das Domänenamt des Landes Niedersachsen ist aus der Historie heraus  Eigentümer verschiedener Wegeflächen, für die sie die so genannte Baulast trägt. Es ist das Ziel des Domänenamtes, diese Wege, soweit sie heute nicht mehr der Erschließung von Grundstücksflächen des Domänenamtes selbst dienen, aus seiner Baulast zu entlassen. Davon betroffen ist jetzt ein Sandweg in der Verlängerung des Unlandsweges in Süddorf zur Länge von etwa 260 m.

 

Das Realverbandgesetz räumt dem Domänenamt die Möglichkeit ein, bei der zuständigen Behörde, dem Landkreis Ammerland, die Gründung einer Wegegenossenschaft zu beantragen. Das hätte zur Folge, dass die Wegefläche in das Eigentum und in die Baulast eines entsprechenden, noch zu gründenden Realverbandes übergehen würde. Mitglieder des Realverbandes wären alle Landanlieger, also die Eigentümer der angrenzenden Grundstücksflächen (so genannte Wegegenossen). Sofern sich der Realverband nicht konstituieren würde, würde die Geschäftsführung kraft Gesetzes bei der Gemeinde liegen. Dieses ist übrigens bei allen im Gemeindebiet von Edewecht zurzeit bestehenden Wegegenossenschaften der Fall.

 

Das Domänenamt hat für den betreffenden Sandweg in Süddorf ein entsprechendes Verfahren angekündigt. Hierzu hat unter Beteiligung des Landkreises, des Domänenamtes und der Gemeinde ein Gespräch mit den betroffenen Landanliegern stattgefunden. Daraus resultiert nunmehr der Antrag der Landanlieger,  die Gemeinde möge die Wegefläche als Gemeindeweg und damit die Straßenbaulast übernehmen. Der Antrag mit der Begründung liegt dieser Beschlussvorlage bei.

 

Die Wegefläche dient fast ausschließlich der Erschließung landwirtschaftlicher Nutzflächen, entweder unmittelbar angrenzend an den Weg oder im weiteren Verlauf im Kreisgebiet von Cloppenburg. Der sich anschließende Weg im Cloppenburger Bereich wird übrigens von der Wegegenossenschaft Heinfelde unterhalten. Für die weitere Öffentlichkeit hat der Weg allenfalls Bedeutung für die Naherholung. Diese Nutzung wäre zumindest für Fußgänger auch gewährleistet, wenn der Weg den Status eines Genossenschaftsweges erhalten würde. Es würde das Betretungsrecht nach dem Niedersächsischen Waldgesetz gelten. Die Übernahme des Weges durch die Gemeinde würde dazu führen, dass sie die Unterhaltungskosten zu übernehmen hat. Die Verwaltung geht davon aus, dass hier jährliche Kosten von geschätzt 700,- € entstehen. Diese Kosten können höher ausfallen, wenn z. B. witterungsbedingt weitergehende Instandsetzungsarbeiten erforderlich werden oder z. B. der Weg nachgesandet werden müsste. Dieses ist aber nur schwer vorhersehbar.

 

Beim Domänenamt wurde noch hinterfragt, ob im Gemeindegebiet noch weitere Wege existieren, bei denen beabsichtigt ist, diese zu übertragen. Dieses wurde verneint.

 

Es wird um Entscheidung gebeten, ob der Weg von der Gemeinde übernommen werden soll. Ggfs. wenn ja, wäre der Weg dann nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Straßengesetzes mit entsprechendem Beschluss dem öffentlichen Verkehr zu widmen.


Beschlussvorschlag:

Ist in der Sitzung zu erarbeiten.

 

 


Anlagen:

-          Antrag der Landanlieger (ohne Anlagen)

-          Übersichtsplan