Betreff
Gemeinsame Kirchenverwaltung Ammerland Haushalt 2012 mit Stellenplan für die kirchlichen Kindergärten Portsloge I und II, Osterscheps und Jeddeloh II
Vorlage
2012/I/990
Aktenzeichen
I - 14.02.2012
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die Zuschussbeträge sind in der genannten Höhe im Teilhaushalt 5 auf der Ausgabenseite für das Haushaltsjahr 2012 einzuplanen. Diese Zuschussbeträge stellen jedoch nicht den jeweiligen Unterdeckungsbetrag für die jeweilige Einrichtung dar. Die Gemeinde Edewecht beantragt auch für die Kirchlichen Einrichtungen die besondere Finanzhilfe des Landes Niedersachsen für die Kinder im beitragsfreien Kindergartenjahr. Im Einzelnen ergibt sich daher folgendes:

 

Portsloge

Die vorstehenden Zuschussbedarfe werden u.a. über die besondere Finanzhilfe des Landes Niedersachsen in Höhe von 44.400 € (großes Haus) und 12.600 € (Kleines Haus) mitfinanziert werden. Diese Beträge werden vom Land Niedersachsen direkt an die Gemeinde Edewecht überwiesen und nicht an die Kirchenverwaltung weitergeleitet, sodass die tatsächliche Unterdeckung für die Gemeinde 212.200 € (großes Haus), bzw. 30.900 €  (kleines Haus) beträgt.

 

Osterscheps

Der vorstehende Zuschussbedarf wird u.a. über die besondere Finanzhilfe des Landes Niedersachsen in Höhe von 38.700 € mitfinanziert werden. Dieser Betrag wird vom Land Niedersachsen direkt an die Gemeinde Edewecht überwiesen und nicht an die Kirchenverwaltung weitergeleitet, sodass die tatsächliche Unterdeckung für die Gemeinde 210.400 € beträgt.

 

Jeddeloh II

Der vorstehende Zuschussbedarf wird u.a. über die besondere Finanzhilfe des Landes Niedersachsen in Höhe von 51.300 € mitfinanziert werden. Dieser Betrag wird vom Land Niedersachsen direkt an die Gemeinde Edewecht überwiesen und nicht an die Kirchenverwaltung weitergeleitet, sodass die tatsächliche Unterdeckung für die  Gemeinde 314.300 € beträgt.


Sachdarstellung:

Die Gemeinsame Kirchenverwaltung Ammerland legt die Haushaltspläne 2012 jeweils mit Stellenplan für die kirchlichen Kindergärten Portsloge I und II, Osterscheps und Jeddeloh II zur Zustimmung vor.

Bei der Bemessung der Haushaltsansätze der kommunalen Kindergärten bedient sich die Gemeinde Edewecht einer Berechnungsgrundlage, die darauf basiert, dass anhand von Belegungs- und Gruppenzahlen der Finanzbedarf ermittelt wird. Dieses Prinzip gewährleistet eine Gleichbehandlung der Kindergärten und berücksichtigt auch höhere Bedarfe bei größeren Einrichtungen. Diese Berechnungsgrundlage ist ebenfalls bei der Ermittlung des Finanzbedarfs der kirchlichen Kindergärten anzuwenden, damit gewährleistet ist, dass kommunale wie kirchliche Kindergärten im Gemeindegebiet gleichbehandelt werden. Auf der Basis des einheitlichen Berechnungsprinzips ergaben sich jeweils Kürzungen bei den Haushaltsvoranschlägen der Gemeinsamen Kirchenverwaltung Ammerland. Bei allen kirchlichen Kindergärten sinkt der kommunale Kostenanteil, da sich die ev.-luth. Kirche  nunmehr an den Personalkosten des gesamten Fachpersonals mit 10 % beteiligt. Beim Kindergarten Portsloge II sinken die Kosten, da dort aufgrund des Aufnahmestopps nur noch 27 Kinder betreut werden und die Einrichtung zum 31.07.2012 geschlossen wird.

 

Kindergärten Portsloge I und II

Der Haushaltsvoranschlag 2012 der Gemeinsamen Kirchenverwaltung schließt in Einnahme und Ausgabe mit einem Haushaltsvolumen von 436.100 € (Portsloge I)  und 73.700 € (Portsloge II) ab. Der Zuschussbedarf für die Gemeinde Edewecht beträgt lt. Planung der Gemeinsamen Kirchenverwaltung für den Kindergarten Portsloge I 257.800 € und für den Kindergarten Portsloge II 45.200 €. Die Gemeinsame Kirchenverwaltung trägt 10 % der Fachpersonalkosten (Portsloge I = 35.300 €; Portloge II = 5.800 €) . Unter Anwendung der gemeindlichen Berechnungsmodalitäten wären insgesamt 2.900 € (Portsloge I = 1.200 €; Portsloge II = 1.700 €) zu kürzen, sodass als Zuschuss für den Kindergarten Portsloge I ein Betrag in Höhe von 256.600 € und für den Kindergarten Portsloge II (für den Zeitraum Januar bis Juli 2012) ein Zuschussbetrag von 43.500 € für das Haushaltsjahr 2012 einzuplanen wäre.

 

Kindergarten Osterscheps

Der Haushaltsvoranschlag 2012 der Gemeinsamen Kirchenverwaltung schließt in Einnahme und Ausgabe mit einem Haushaltsvolumen von 414.400 €  ab. Der Zuschussbedarf für die Gemeinde Edewecht beträgt lt. Planung der Gemeinsamen Kirchenverwaltung für den Kindergarten Osterscheps 251.500 €. Auch hier trägt die Gemeinsame Kirchenverwaltung 10 % der Fachpersonalkosten (33.400 €). Unter Anwendung der gemeindlichen Berechnungsmodalitäten wäre der Zuschussbedarf um 2.400 € zu kürzen, sodass als Zuschuss für den Kindergarten Osterscheps ein Zuschussbetrag von 249.100 € für das Haushaltsjahr 2012 einzuplanen wäre.

 

Kindergarten Jeddeloh II

Der Haushaltsvoranschlag 2012 der Gemeinsamen Kirchenverwaltung schließt in Einnahme und Ausgabe mit einem Haushaltsvolumen von 613.000 €  ab. Der Zuschussbedarf für die Gemeinde Edewecht beträgt lt. Planung der Gemeinsamen Kirchenverwaltung für den Kindergarten Jeddeloh II 365.800 €. Auch hier trägt die Gemeinsame Kirchenverwaltung 10 % der Fachpersonalkosten (51.600 €). Unter Anwendung der gemeindlichen Berechnungsmodalitäten wäre der Zuschussbedarf um 200 € zu kürzen, sodass als Zuschuss für den Kindergarten Jeddeloh II ein Zuschussbetrag von 365.600 € für das Haushaltsjahr 2012 einzuplanen wäre.


Beschlussvorschlag:

Dem von der Gemeinsamen Kirchenverwaltung Ammerland vorgelegten Haushaltsplan 2012 mit Stellenplan für die kirchlichen Kindergärten Portsloge I und II, Osterscheps und Jeddeloh II wird unter der Prämisse, dass der jeweils beantragte Zuschuss im Hinblick auf die Gleichbehandlung mit den kommunalen Kindergärten zu kürzen ist, zugestimmt. Für die kirchlichen Kindergärten ergeben sich danach folgende Zuschussbeträge:

 

Portsloge I:           256.600 €

Portsloge II:            43.500 €  

Osterscheps:        249.100 €

Jeddeloh II:          365.600 €