Sachdarstellung:
Mit dem Bebauungsplan Nr. 169 „Alter Sportplatz“ in Friedrichsfehn beabsichtigt die Gemeinde Edewecht, die im Ortszentrum von Friedrichsfehn im Eckbereich Dorfstraße/Friedrichsfehner Straße gelegene Fläche des ehemaligen Sportplatzes einer Bebauung zuzuführen und eine Fläche für einen Dorfplatz auszuweisen.
Der ursprüngliche Entwurf des Bebauungsplanes
wurde, nach erfolgter Abstimmung mit den örtlichen Vereinen in Friedrichsfehn,
am 06.12.2010 in der Sitzung des Bauausschusses beraten. In seiner Sitzung am
13.12.2010 wurde vom Verwaltungsausschuss die öffentliche Auslegung der Planung
beschlossen, die in der Folge in der Zeit vom 28.12.2010 bis 27.01.2011 durchgeführt
wurde. Zusätzlich wurde am 12.01.2011 eine Einwohnerinformationsveranstaltung
zu der Planung durchgeführt. Die seinerzeit ausgelegte Planzeichnung ist als Anlage
Nr. 1 beigefügt.
Nunmehr ist von der Verwaltung ein nach funktionalen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten optimierter Aufteilungsplan für die verbleibende Restfläche erstellt worden. Der Aufteilungsplan ist als Anlage Nr. 2 beigefügt. Dieser Plan wurde mittlerweile vom Verwaltungsausschuss in der Sitzung am 24.01. diesen Jahres gutgeheißen. Unter Zugrundelegung dieses Aufteilungsplanes ergibt sich allerdings an der ursprünglichen Entwurfsfassung des Bebauungsplanes an verschiedenen Stellen (insbesondere hinsichtlich der exakten Abgrenzung der Dorfplatznutzung zu den Mischgebietsflächen und im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen) ein Änderungsbedarf an der Planzeichnung, der die Durchführung einer erneuten öffentlichen Auslegung des diesbezüglich überarbeiteten Bebauungsplanes erforderlich macht.
In der Sitzung wird der an die geänderten Voraussetzungen angepasste Entwurf detailliert vorgestellt.
Um die Planung nunmehr an die
Veränderungen anpassen und weiterführen zu können, sollte der
Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss wie folgt lauten:
Beschlussvorschlag:
- Dem nach erfolgter
öffentlicher Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB geänderten
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 169 wird einschließlich Begründung
zugestimmt.
- Die Verwaltung wird
beauftragt, den Bebauungsplan einschließlich Begründung gemäß § 13 Abs. 2
Nr. 2 und 3 i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
Anlagen:
- ursprünglicher Entwurf des Bebauungsplanes
-
Aufteilungsplan