Betreff
Antrag zur Ausführung von Verkehrssicherheitsmaßnahmen am Baumschulenweg in Edewecht
Vorlage
2008/IV/099
Aktenzeichen
IV J/W
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bau einer Nebenanlage am Baumschulenweg von der Hauptstraße bis zum Hohenacker soll in diesem Jahr noch zurückgestellt werden. Weiter ist mit den Verkehrsbehörden die Erweiterung der Zone 30 von der Hauptstraße bis zum Hohenacker zu erörtern. Zu gegebener Zeit soll eine erneute Beratung in den Gremien erfolgen. 

 


Sachdarstellung:

Mit Schreiben von Januar 2008 beantragt Herr Heino Hase folgende Maßnahmen zur Verkehrssicherheit auf dem Baumschulenweg:

 

a)

Ausbau der entsprechenden Nebenanlagen auf der gesamten Länge des Baumschulenweges von der Hauptstraße bis zur Wallstraße und

b)

die Erweiterung der 30 km/h Zone vom Hohenacker bis zur Hauptstraße.

 

 

Die Begründung bitten wir aus dem beigefügten Antrag zu entnehmen.

 

Zu den beantragten Maßnahmen ist folgendes auszuführen:

 

zu a)

Von den Gremien ist beschlossen worden, an der Nordseite des Baumschulenweges eine Nebenanlage von der ersten Zufahrt des Combi-Marktes bis zum Hohenacker zu erstellen. In diesem Zusammenhang ist auch in Höhe des Friedhofzuganges ein Parkstreifen für einige Stellplätze vorgesehen. Nach dem Beschluss der Gremien von Oktober 2005 sollte die Nebenanlage angelegt werden, sobald der überwiegende Teil der Grundstücke am Baumschulenweg bebaut ist. Gegenüber Oktober 2005 ist bis zum heutigen Tage keine verdichtete Bebauung eingetreten. Dies ist dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt worden.

 

 

 

Bekanntlich sind von der Gemeinde vor kurzen die Baugrundstücke übernommen worden. Vor diesem Hintergrund sollte nach Auffassung der Verwaltung zunächst die Bauentwicklung abgewartet und zumindest für 2008 der Ausbau noch zurückgestellt werden. Die Sanierung des Baumschulenweges vom Hohenacker bis zur Wallstraße ist gemäß Beratung in der letzten Straßen- und Wegeausschusssitzung in die Dringlichkeitsliste für die künftige Sanierung von Gemeindestraßen aufgenommen worden. Vorab ist allerdings mit den Anliegern die Oberflächenentwässerung zu regeln.

 

 

zu b)

Im Zusammenhang mit der Erschließung des Baugebietes Nr. 112 „Baumschulenweg / Wallstraße“ ist vom Rat der Gemeinde im Juni 2001 beschlossen worden, die Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h auf dem Teilstück des Baumschulenweges von der Hauptstraße bis zum Hohenacker (geschlossene Ortschaft) beizubehalten.

 

 

 

Auch nach Eröffnung des Combi-Marktes hat die Verkehrsbelastung allerdings nicht so zugenommen, wie es seinerzeit befürchtet worden ist. Nach einem Zählergebnis ist aus dem Jahre 2005 betrug die Mehrbelastung in der Spitzenstunde zwischen 250 bis 300 Fahrzeuge pro Tag. Eine weitere Verkehrszählung soll in nächster Zeit erfolgen.

 


Anlagen:

Schreiben des Herrn Hase vom 20.01.2008