Betreff
Bauvoranfrage von Herrn Dieter Röben, Osterscheps, für den Neubau einer Putenmastanlage (2 Stallgebäude mit Zwischenbau, insgesamt 10.000 Putenhähne) in Süddorf, Süddorfer Straße
Vorlage
2012/IV/984
Aktenzeichen
IV - Ka/En
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Im Zusammenhang mit der Ablehnung der am Poolweg in Osterscheps geplanten Putenmastanlage ist dem Antragsteller Dieter Röben empfohlen worden, einen hofnäheren Standort zu suchen. Herr Röben hat nunmehr einen neuen Standort gefunden, und zwar an der Süddorfer Straße/Ecke Unlandsweg in Süddorf. Auf den anliegenden Übersichtsplan und den anliegenden Lageplan mit Darstellung der geplanten Gebäude wird verwiesen. Auf dem besagten Grundstück plante bislang der Landwirt Klaus Oltmer, eine Schweinemastanlage mit 1.200 Mastplätzen zu errichten. Dieses Vorhaben soll nicht mehr zur Ausführung gelangen. Die Aufgabe dieser Nutzung ist Grundvoraussetzung für die Zulassung der Putenmastanlage.

 

Für den neuen Standort wurde mittlerweile von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen ein Immissionsschutzgutachten erstellt. Im Ergebnis wird in diesem Gutachten nachgewiesen, dass das Vorhaben im Hinblick auf Geruchs-, Staub- und Ammoniakimmissionen unbedenklich ist. Hierbei wurde berücksichtigt, dass die derzeit noch vorhandene Rindviehhaltung auf der eigentlichen Hofstelle von Röben reduziert wird. Die zusammenfassende Bewertung des Gutachtens ist dieser Beschlussvorlage ebenfalls als Anlage beigefügt.

 

Die neue Stallanlage soll verkehrlich unmittelbar an die Süddorfer Straße angebunden werden. Der Zustand der Süddorfer Straße würde es grundsätzlich zulassen, aus der Richtung der L 831 „Edammer Straße“ Fahrzeuge ohne Gewichtsbeschränkung aufzunehmen. Anders verhält es sich aus der Richtung L 829/Flaßkamp bzw. Bauernhörne; hier müsste die Brücke über die Aue genutzt werden. Ohne besonderen rechnerischen Nachweis sollten hier nur Fahrzeuge mit einem maximalen Gesamtgewicht von 28 to. zugelassen werden.

 

Der neue Standort wurde mittlerweile mit dem Landkreis Ammerland erörtert. Seitens des Landkreises bestehen gegen diesen Standort unter Berücksichtigung der vorliegenden gutachterlichen Beurteilung der Landwirtschaftskammer keine grundsätzlichen Bedenken.

 

In Anbetracht dessen, dass aus gemeindlicher Sicht keine städtebaulichen Belange dem neuen Standort entgegen gehalten werden können, wäre das Einvernehmen zu dem Vorhaben zu erteilen. In der Stellungnahme der Gemeinde sollte allerdings darauf hingewiesen werden, dass die Stallanlage zur Einbindung in das Landschaftsbild nachhaltig eingegrünt wird.


Beschlussvorschlag:

Das städtebauliche Einvernehmen für die Errichtung einer Putenmastanlage an der Süddorfer Straße in Süddorf durch den Landwirt Dieter Röben wird erteilt. Es ist in der gemeindlichen Stellungnahme darauf hinzuwirken, dass die Stallanlage nachhaltig eingegrünt wird.


Anlagen:

-          Übersichtsplan

-          Lageplan

-          Zusammenfassende Bewertung aus dem Gutachten der Landwirtschaftskammer