Sachdarstellung:
Mit dieser Bauleitplanung ist, wie in den
vorangegangenen Beratungen bereits erläutert, beabsichtigt, zum einen die
Erweiterung des Maschinenbauunternehmens Backhus auf dem Gelände der Fa. Poppen
an der Wischenstraße in Jeddeloh II bauleitplanerisch abzusichern und zum
anderen die städtebauliche Situation an diesem Gewerbestandort insgesamt
bauleitplanerisch langfristig an die Anforderungen des Betriebes Poppen
anzupassen. Ein Auszug aus der Planzeichnung ist als Anlage Nr. 1
beigefügt.
In seiner Sitzung am 12.04.2011 wurde vom Verwaltungsausschuss die öffentliche Auslegung der entsprechenden Planentwürfe zur 85. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Nr. 171 gem. § 3 Abs. 2 sowie die Einholung der Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Auslegung der Entwürfe hat in der Zeit vom 07.10.2011 bis 07.11.2011 stattgefunden.
Von privater Seite wurden in dieser Zeit kein Anregungen und Hinweise vorgebracht.
Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange wurden lediglich vom Landkreis Ammerland und von der Niedersächsischen
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Stellungnahmen mit Anregungen und
Hinweisen vorgebracht, die wiederum rein redaktionellen Inhalts sind. Die
Stellungnahmen und die dazugehörigen Abwägungsvorschläge sind als Anlage Nr.
2 und 3 dieser Beschlussvorlage beigefügt.
Hinsichtlich des Ausgleichs des mit der Planung verbundenen Eingriffs in Natur und Landschaft kann mitgeteilt werden, dass von den Firmen Backhus und Poppen die finanzielle Ablösung des Kompensationsdefizits im Flächenpool der Gemeinde Edewecht angestrebt wird. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag wird derzeit vorbereitet.
Stellungnahmen ohne Anregungen und Hinweise wurden vorgebracht von:
- Oldenburgische Industrie- und Handelskammer
- Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Oldenburg
- Ammerländer Wasseracht, Westerstede
- EWE Netz GmbH, Westerstede
- Deutsche Telekom, Oldenburg
- Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Hannover
- E.ON Netz GmbH, Lehrte
Da sich abgesehen von der Einarbeitung der
redaktionellen Änderungen in die Planunterlagen kein weiterer Änderungsbedarf
mehr ergibt, sollte unter Beachtung der Abwägungsvorschläge der
Beschlussvorschlag an den Rat über den Verwaltungsausschuss daher wie folgt
lauten:
Beschlussvorschlag:
- Zu den während der öffentlichen Auslegung zur
85. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Nr. 171
eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange wird im Sinne der Beschlussvorlage zur Sitzung des
Bauausschusses am 06.02.2012 entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt,
die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.
- Der Entwurf der 85. Änderung des
Flächennutzungsplanes, der aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches
(BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird
einschließlich Begründung und zusammenfassender Erklärung gemäß § 6 Abs. 5
BauGB in der vorgelegten Form festgestellt. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Genehmigung dieser Flächennutzungsplanänderung beim
Landkreis Ammerland zu beantragen.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 171, der
aufgrund der Vorschriften des BauGB in der zur Zeit geltenden Fassung
aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung
und zusammenfassender Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB beschlossen. Die
Verwaltung wird beauftragt, diesen Bebauungsplan nach Genehmigung der 85.
Änderung des Flächennutzungsplanes und Abschluss des städtebaulichen
Vertrages über die Ablösung des Kompensationsdefizits durch Bekanntmachung
im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen.
- Mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr.
171 tritt der Bebauungsplan Nr. 90 außer Kraft.
Anlagen:
- Auszug aus der Planzeichung
- Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
-
Abwägungsvorschläge