Betreff
85. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 171 für das Gelände der Firmen Poppen und Backhus an der Wischenstraße in Jeddeloh II, hier: Abwägung zu den Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung sowie Erarbeitung des Feststellun gs- und Satzungsbeschlusses
Vorlage
2012/IV/983
Aktenzeichen
IV - Ko
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Mit dieser Bauleitplanung ist, wie in den vorangegangenen Beratungen bereits erläutert, beabsichtigt, zum einen die Erweiterung des Maschinenbauunternehmens Backhus auf dem Gelände der Fa. Poppen an der Wischenstraße in Jeddeloh II bauleitplanerisch abzusichern und zum anderen die städtebauliche Situation an diesem Gewerbestandort insgesamt bauleitplanerisch langfristig an die Anforderungen des Betriebes Poppen anzupassen. Ein Auszug aus der Planzeichnung ist als Anlage Nr. 1 beigefügt.

 

In seiner Sitzung am 12.04.2011 wurde vom Verwaltungsausschuss die öffentliche Auslegung der entsprechenden Planentwürfe zur 85. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Nr. 171 gem. § 3 Abs. 2 sowie die Einholung der Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Die Auslegung der Entwürfe hat in der Zeit vom 07.10.2011 bis 07.11.2011 stattgefunden.

 

Von privater Seite wurden in dieser Zeit kein Anregungen und Hinweise vorgebracht.

 

Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden lediglich vom Landkreis Ammerland und von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen vorgebracht, die wiederum rein redaktionellen Inhalts sind. Die Stellungnahmen und die dazugehörigen Abwägungsvorschläge sind als Anlage Nr. 2 und 3 dieser Beschlussvorlage beigefügt.

 

Hinsichtlich des Ausgleichs des mit der Planung verbundenen Eingriffs in Natur und Landschaft kann mitgeteilt werden, dass von den Firmen Backhus und Poppen die finanzielle Ablösung des Kompensationsdefizits im Flächenpool der Gemeinde Edewecht angestrebt wird. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag wird derzeit vorbereitet.

 

Stellungnahmen ohne Anregungen und Hinweise wurden vorgebracht von:

 

-          Oldenburgische Industrie- und Handelskammer

-          Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Oldenburg

-          Ammerländer Wasseracht, Westerstede

-          EWE Netz GmbH, Westerstede

-          Deutsche Telekom, Oldenburg

-          Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Hannover

-          E.ON Netz GmbH, Lehrte

 

Da sich abgesehen von der Einarbeitung der redaktionellen Änderungen in die Planunterlagen kein weiterer Änderungsbedarf mehr ergibt, sollte unter Beachtung der Abwägungsvorschläge der Beschlussvorschlag an den Rat über den Verwaltungsausschuss daher wie folgt lauten:


Beschlussvorschlag:

  1. Zu den während der öffentlichen Auslegung zur 85. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Nr. 171 eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird im Sinne der Beschlussvorlage zur Sitzung des Bauausschusses am 06.02.2012 entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

 

  1. Der Entwurf der 85. Änderung des Flächennutzungsplanes, der aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird einschließlich Begründung und zusammenfassender Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB in der vorgelegten Form festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung dieser Flächennutzungsplanänderung beim Landkreis Ammerland zu beantragen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 171, der aufgrund der Vorschriften des BauGB in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Bebauungsplan nach Genehmigung der 85. Änderung des Flächennutzungsplanes und Abschluss des städtebaulichen Vertrages über die Ablösung des Kompensationsdefizits durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen.

 

  1. Mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 171 tritt der Bebauungsplan Nr. 90 außer Kraft.

 


Anlagen:

-          Auszug aus der Planzeichung

-          Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

-          Abwägungsvorschläge