Betreff
Katastrophenschutz - Wartung von Sirenenanlagen
Vorlage
2012/I/972
Aktenzeichen
I - 23.01.2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Edewecht wird ermächtigt, für den Fall, dass mit Inbetriebnahme der Großleitstelle Oldenburg die monatliche Probealarmierung der Sirenen entfällt, einen Inspektions- und Wartungsvertrag für das in der Gemeinde vorhandene Sirenensystem mit der Firma Hörmann GmbH Stade, Robert-Bosch-Straße 11, 21684 Stade, abzuschließen. Die notwendigen Finanzmittel sind sodann in den Haushalt der Gemeinde Edewecht einzuplanen.


Sachdarstellung:

Die Gemeinde Edewecht verfügt insgesamt über 11 Sirenen, die im Gemeindegebiet verteilt sind. Die Sirenen dienen nicht mehr wie früher zur Alarmierung der Feuerwehren, da diese komplett über Funkmeldeempfänger alarmiert werden. Nur in Ausnahmefällen, z.B. bei Ausfall von Technik, werden die Sirenen noch für diesen Zweck genutzt.

Der heutige Zweck dient vielmehr der Warnung der Bevölkerung in Notsituationen, wie bei drohenden Naturkatastrophen, atomaren Gefahren, usw.

Die Gemeinden im Landkreis Ammerland haben sich vor einiger Zeit darauf verständigt, dass das Sirenensystem für diesen Zweck aufrecht erhalten bleiben soll. Auch vor dem Hintergrund, dass die Gemeinde bis zur Ausrufung eines Katastrophenalarmes als Gefahrenabwehrbehörde eigenständig für den Schutz der Bevölkerung zuständig ist.

 

Zurzeit laufen die Sirenen zum ersten des Monats jeweils einmal zur Probe. Diese Ansteuerung der Sirenen erfolgt zentral und kann nicht manuell ausgelöst werden. Mit der Einrichtung der Großleitstelle ist es im Gespräch, diesen monatlichen Probealarm nicht mehr durchzuführen. Sofern die Großleitstelle künftig diese Probealarme nicht mehr auslösen wird, wird die Gemeinde Edewecht die weiterhin reibungslose Funktion der Sirenen zu gewährleisten haben. Hier erscheint es sodann ratsam, eine regelmäßige Wartung der Anlagen vornehmen zu lassen.

 

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Angebot der Firma Hörmann vor, welches mehrere Optionen enthält. Auf Nachfrage bei der Technischen Zentrale in Elmendorf wurde der Abschluss eines kleinen Wartungsvertrages mit der Firma Hörmann empfohlen. Der kleine Wartungsvertrag sieht die technische Überprüfung der Anlage, die Pflege der Anlagenteile, die Überprüfung von Dachabdichtungen und –luken, die Überprüfung des sicherheitstechnischen Zustandes und einen Probelauf vor. Die Gemeinde Bad Zwischenahn hat einen solchen Vertrag mit der Firma Hörmann bereits vor einigen Jahren abgeschlossen. Es sind hier bisher nur positive Erfahrungen gemacht worden.

 

Aus Sicht der Gemeindeverwaltung wird der Abschluss eines kleinen Wartungsvertrages als sinnvoll angesehen, sobald tatsächlich feststeht, dass es keine Probealarme in bisheriger Form mehr geben wird. Pro Sirenenstandort ergibt sich dann eine Wartungspauschale von ca. 150,00 € pro Jahr. Bei 11 Standorten somit 1.650,00 € jährlich. Bei Defekten oder zu erneuernden Teilen erfolgt dann eine gesonderte Berechnung nach vorheriger Mitteilung und Auftragsvergabe durch die Gemeindeverwaltung.  


Finanzierung:

Die Vertragskosten in Höhe von 1.700,00 € sind gegebenenfalls im Haushalt über den 1. Nachtrag 2012 zur Verfügung zu stellen.