Betreff
Festsetzung des Hebesatzes für die Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2012
Vorlage
2011/II/945
Aktenzeichen
II Kh
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag:
Die Straßenreinigungsgebühr
beträgt ab dem 1. Januar 2012 unverändert 0,78 € je Meter Straßenfront.
Sachdarstellung:
Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2012 ergibt sich aus der Anlage. Es errechnet sich ein kostendeckender Gebührensatz von 0,78 € je Meter Straßenfront. Dies entspricht dem bisherigen Gebührensatz.
Es wird vorgeschlagen, dem
Gemeinderat über den Verwaltungsausschuss folgenden Beschlussvorschlag zu
unterbreiten: