Betreff
Festsetzung des Hebesatzes für die Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2012
Vorlage
2011/II/945
Aktenzeichen
II Kh
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Straßenreinigungsgebühr beträgt ab dem 1. Januar 2012 unverändert 0,78 € je Meter Straßenfront.


Sachdarstellung:

Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2012 ergibt sich aus der Anlage. Es errechnet sich ein kostendeckender Gebührensatz von 0,78 € je Meter Straßenfront. Dies entspricht dem bisherigen Gebührensatz.

 

Es wird vorgeschlagen, dem Gemeinderat über den Verwaltungsausschuss folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten: