Betreff
Gebührenbedarfsberechnung für die Beseitigung von Abwasser aus den Grundstücksabwasseranlagen für das Haushaltsjahr 2012
Vorlage
2011/II/944
Aktenzeichen
II To/Ho
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die mit der Einladung zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 06.12.2011 übersandte Gebührenbedarfsberechnung über die Gebühren zur Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen wird festgestellt.

 

Die Gebühren bleiben unverändert.


Sachdarstellung:

Die als Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung ergibt, dass die Fäkalschlammentsorgungsgebühren (Gebühr für die Grundentsorgungskosten je Entsorgungsfall und die Gebühr für die zu entsorgende Fäkalschlammmenge) unverändert bleiben kann.

 

Folgende Gebührensätze gelten somit weiterhin:

1.

Gebühr für die Grundentsorgungskosten

60,00 €/Fall

2.

Gebühr für die zu entsorgende Fäkalschlammmenge

18,00 €/Fall

3.

Gebühr für die Abwasserentsorgung aus abflusslosen Sammelgruben

9,00 €/Fall

4.

Gebühr für Sonderleistungen

95,00 €/Fall

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Gemeinderat über den Verwaltungsausschuss folgende Beschlussempfehlung zu unterbreiten:


Anlagen:

Gebührenbedarfsberechnung für Grundstücksabwasseranlagen 2012