Beschlussvorschlag:
Die mit der Einladung zur
Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 06.12.2011 übersandte
Gebührenbedarfsberechnung über die Gebühren zur Beseitigung von Abwasser aus
Grundstücksabwasseranlagen wird festgestellt.
Die Gebühren bleiben
unverändert.
Sachdarstellung:
Die als Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung ergibt, dass die Fäkalschlammentsorgungsgebühren (Gebühr für die Grundentsorgungskosten je Entsorgungsfall und die Gebühr für die zu entsorgende Fäkalschlammmenge) unverändert bleiben kann.
Folgende Gebührensätze gelten somit weiterhin:
1. |
Gebühr für die Grundentsorgungskosten |
60,00 €/Fall |
|
2. |
Gebühr für die zu entsorgende Fäkalschlammmenge |
18,00 €/Fall |
|
3. |
Gebühr für die Abwasserentsorgung aus abflusslosen Sammelgruben |
9,00 €/Fall |
|
4. |
Gebühr für Sonderleistungen |
95,00 €/Fall |
|
Die Verwaltung schlägt vor, dem Gemeinderat über den
Verwaltungsausschuss folgende Beschlussempfehlung zu unterbreiten:
Anlagen:
Gebührenbedarfsberechnung für
Grundstücksabwasseranlagen 2012