Betreff
Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 einschl. der Festsetzung der Steuerhebesätze - wird nachgereicht
Vorlage
2011/II/938
Aktenzeichen
II To/Ho
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem mit der Einladung zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 06.12.2011 übersandten Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012 wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren abzuwickeln.


Sachdarstellung:

In der Anlage wird der Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2012 vorgelegt.

 

Der Ergebnishaushalt schließt unter Berücksichtigung des außerordentlichen Ergebnisses mit einem geplanten Überschuss in Höhe von 3.100 € ab. Das Ergebnis basiert auf den derzeit bekannten Rahmenbedingungen für den Finanzausgleich. Insofern wurden der unter den Ammerland-Gemeinden abgestimmte Grundbetrag in Höhe von 715 € je Einwohner und der bislang geltende Kreisumlagesatz in Höhe von 34,5 % berücksichtigt. Auch werden die Steuerhebesätze in gleicher Höhe wie im Vorjahr angenommen.

 

Derzeit wird von der Niedersächsischen Landesregierung ein Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Finanzausgleichs auf den Weg gebracht, welcher grundsätzlich die Aufteilung der Zuweisungsmittel zwischen den Gemeinden und den Landkreisen zugunsten der Landkreise ändert. Die derzeitigen Auswirkungen sind noch nicht im Detail bekannt. Gleichwohl ist davon auszugehen, dass bereits im Haushaltsjahr 2012 eine Umschichtung zu Lasten der Gemeindehaushalte erfolgen wird, weil damit einem gutachterlichen Ergebnis über die Finanzausstattung der Kommunen durch das Niedersächsische Landesamt für Kommunikation und Statistik aus dem Mai 2011 entsprochen wird.

 

Sollte es also in diesem Zusammenhang jetzt zu Änderungen der gemeindlichen Finanzausstattung kommen oder aber der Kreisumlagehebesatz anders beschlossen werden als derzeit erwartet, wären diese Auswirkungen im Rahmen der Haushaltsausführung oder bei größerem Umfang durch einen Nachtragshaushaltsplan zu beordnen, welcher spätestens im 2. Quartal 2012 aufgestellt werden müsste.

 

Der Finanzhaushalt stellt rd. 2,6 Mio. € höhere Auszahlungen als Einzahlungen dar. Dieser Finanzierungsbedarf kann durch die am Jahresende voraussichtlich zur Verfügung stehende Liquidität abgedeckt werden, so dass es keiner Kreditaufnahme auf dem Kreditmarkt bedarf.

 

Die einzelnen Investitionen für das nächste Haushaltsjahr als auch für den Finanzplanungszeitraum ergeben sich aus dem als weitere Anlage beigefügten Investitionsprogramm.

 

Der Vorbericht zum Haushaltsplan wird unverzüglich nachgereicht. Weiterhin wird der Haushaltsplan jedem Ratsmitglied auch in gedruckter Form zur Verfügung gestellt.


Anlagen: