Betreff
80. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 166 westlich der Gemeindestraße "Am Ortsrand" in Friedrichsfehn, Abwägung zu den Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und Erarbeitung des Feststellungs- und Satzungsbeschlusses
Vorlage
2011/IV/933
Aktenzeichen
IV - Ko
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Zu den während der öffentlichen Auslegung zur 80. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Nr. 166 eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird im Sinne der Beschlussvorlage zur Sitzung des Bauausschusses am 05.12.2011 entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

 

  1. Der Entwurf der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes, der aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird einschließlich Begründung und zusammenfassender Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB in der vorgelegten Form festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung dieser Flächennutzungsplanänderung beim Landkreis Ammerland zu beantragen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 166, der aufgrund der Vorschriften des BauGB in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Bebauungsplan nach Genehmigung der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen.

Sachdarstellung:

In seiner Sitzung am 27.09.2011 wurde vom Verwaltungsausschuss die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu den Entwürfen der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 166 in Friedrichsfehn westlich der Gemeindestraße „Am Ortsrand“ beschlossen.

 

Mit den Planungen ist beabsichtigt, als Ergänzung der östlich der Straße „Am Ortsrand“ im Bebauungsplan Nr. 128 ausgewiesenen und vollständig bebauten bzw. veräußerten Flächen weitere Gewerbe- und Mischgebietsgrundstücke in Friedrichsfehn zur Verfügung zu stellen. Ein Auszug aus der Planzeichnung des Bebauungsplanentwurfes ist in verkleinerter Form als Anlage Nr. 1 beigefügt.

 

Die öffentliche Auslegung und die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB hat in der Zeit vom 07.10.2011 bis 07.11.2011 stattgefunden.

 

Stellungnahmen von privater Seite sind zu diesen Planungen nicht vorgebracht worden.

 

Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit abwägungsrelevantem Inhalt sind als Anlage Nr. 2 dieser Beschlussvorlage beigefügt. Der abwägungsrelevante Inhalt beschränkt sich im Wesentlichen auf Anmerkungen redaktioneller Art. Hinsichtlich der Belange des Lärmschutzes ist auf Anregung des Landkreises Ammerland und der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr eine Überprüfung der Verkehrslärmabschätzung ausgehend von aktuellen Daten der Landesbehörde erfolgt. Da sich unter Zugrundelegung dieser Daten keine grundsätzliche Änderung ergibt, können diese Erkenntnisse im Wege einer redaktionellen Übernahme in Plan und Begründung übernommen werden.

 

Hinsichtlich der Oberflächenentwässerung kann ergänzend gesagt werden, dass die Ermittlungen des beauftragten Ing.-Büros Frilling, Vechta, ergeben haben, dass durch geringfügige technische Änderungen eine ausreichende Leistungsfähigkeit des vorhandenen Regenrückhaltebeckens für die Erweiterungsflächen gewährleistet werden kann. Die Berechnungen hierzu sind mit der Ammerländer Wasseracht und dem Landkreis Ammerland abgestimmt. Die Abwägungsvorschläge können im Detail der Anlage Nr. 3 entnommen werden.

 

Da sich für diese Planungen kein inhaltlicher Änderungsbedarf mehr ergibt, sollte unter Berücksichtigung der anliegenden Abwägungsvorschläge nunmehr der Feststellungs- und Satzungsbeschluss für die 80. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 166 vorbereitet werden. Der Beschussvorschlag an den Rat über den Verwaltungsausschuss sollte somit wie folgt lauten:


Anlagen:

-          Auszug aus der Planzeichnung

-          Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

-          Abwägungsvorschläge