Betreff
83. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 170 am Verbindungsweg in Friedrichsfehn, Abwägung zu den Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und Erarbeitung des Feststellungs- und Satzungsbeschlusses
Vorlage
2011/IV/932
Aktenzeichen
IV - Ko
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Zu den während der öffentlichen Auslegung zur 83. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Nr. 170 eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird im Sinne der Beschlussvorlage zur Sitzung des Bauausschusses am 05.12.2011 entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

 

  1. Der Entwurf der 83. Änderung des Flächennutzungsplanes, der aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird einschließlich Begründung und zusammenfassender Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB in der vorgelegten Form festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung dieser Flächennutzungsplanänderung beim Landkreis Ammerland zu beantragen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 170, der aufgrund der Vorschriften des BauGB in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Bebauungsplan nach Genehmigung der 83. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen.

Sachdarstellung:

Für die Ausweisung weiterer Wohnbauflächen in Friedrichsfehn im Bereich Verbindungsweg/Roter Steinweg führt die Gemeinde Edewecht bekanntlich derzeit die hierfür erforderlichen Bauleitplanverfahren zur Durchführung der 83. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 170 durch. Ein verkleinerter Auszug aus der Planzeichnung des Bebauungsplanes ist dieser Beschlussvorlage als Anlage Nr. 1 beigefügt.

 

Zu diesen Planungen hat auf Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 27.09.2011 in der Zeit vom 07.10.2011 bis 07.11.2011 die öffentliche Auslegung der Planungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB stattgefunden.

 

Während der Beteiligungsfrist wurden von privater Seite keinerlei Anregungen und Hinweise vorgebracht.

 

Von den angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden die als Anlage Nr. 2 beigefügten Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen abgegeben. Inhaltlich ergibt sich aus diesen Äußerungen kein Änderungsbedarf an den Planungen. Die redaktionellen Änderungen können ohne weiteres in die Planungen eingearbeitet werden. Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen können der Anlage Nr. 3 im Detail entnommen werden. Aus ihr gehen auch die Behörden hervor, die Stellungnahmen ohne Anregungen und Hinweise vorgebracht haben.

 

Zum Ausgleich des durch diese Planungen vorbereiteten Eingriffs in Natur und Landschaft kann gesagt werden, dass dieser grundsätzlich vollständig auf den der Gemeinde zur Verfügung stehenden Poolflächen ausgeglichen werden kann. Die Inanspruchnahme der Werteinheiten aus den Poolflächen ist der Gemeinde durch den Veräußerer der Fläche, Herrn Kleen, finanziell zu vergüten. Auf dieser Grundlage wäre zum jetzigen Zeitpunkt auch der Feststellungs- und Satzungsbeschluss zu fassen.

 

Ergänzend hierzu besteht für Herrn Kleen die vertraglich vereinbarte Option, der Gemeinde Edewecht in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde bis Mitte nächsten Jahres eine zur ausreichenden naturschutzfachlichen Aufwertung geeignete eigene Fläche zur Verfügung zu stellen. In diesem Falle würden diese von Herrn Kleen gestellten Ausgleichsflächen nachträglich an die Stelle der in Anspruch genommenen Poolflächen treten.

 

Was die Fläche Buschmann (nordöstliche Teilfläche am Roten Steinweg) betrifft, so wird zurzeit ein städtebaulicher Vertrag vorbereitet, in dem unter anderem die finanzielle Ablösung des Kompensationsdefizits für diese Teilfläche im Flächenpool der Gemeinde Edewecht vereinbart wird.

 

Da sich aus bauleitplanerischer Sicht kein Änderungsbedarf mehr an den Planentwürfen ergibt, sollten unter Berücksichtigung der Abwägungsvorschläge nunmehr der Feststellungs- und Satzungsbeschluss vorbereitet werden. Die Beschlussempfehlung an den Rat über den Verwaltungsausschuss sollte daher wie folgt lauten:


Anlagen:

-          Auszug aus der Planzeichnung

-          Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

-          Abwägungsvorschläge