Betreff
Bebauungsplan Nr. 175 "Photovoltaik" auf dem Gelände der ehemaligen Raketenstation, Hübscher Berg 4 in Westerscheps, hier: Abwägung zu den Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und Erarbeitung des Satzungsbeschlusses
Vorlage
2011/IV/931
Aktenzeichen
IV - Ko
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Zu den während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 175 in der Zeit vom 07.10.2011 bis 07.11.2011 eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird im Sinne der Beschlussvorlage zur Sitzung des Bauausschusses am 05.12.2011 entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 175, der aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten Form als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Bebauungsplan durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen.

Sachdarstellung:

Mit der vorliegenden Planung soll die bereits seit 2010 in Betrieb befindliche Freiland-Photovoltaik-Anlage auf dem Gelände der ehemaligen Raketenstation, Hübscher Berg 4, in Westerscheps, bauleitplanerisch abgesichert werden. Ein verkleinerter Auszug aus der Planzeichnung ist als Anlage Nr. 1 beigefügt. Hintergrund für die nachträgliche Aufstellung eines Bebauungsplanes, in dem der Bestand der bereits auf Grundlage der im Jahre 2007/2008 durchgeführten 74. Änderung des Flächennutzungsplanes genehmigten Anlage festgesetzt wird, ist die Tatsache, dass die Gewährung von Einspeisevergütungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Existenz eines rechtskräftigen Bebauungsplanes voraussetzt. Damit der Betreiber zumindest die für das Jahr 2011 gesetzlich vorgesehenen Einspeisesätze für die Dauer des Betriebes der Anlage erhalten kann, ist es daher erforderlich, dass der Bebauungsplan noch in diesem Jahr rechtskräftig wird. Auf die Beschlussvorlage zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 23.08.2011 wird hinsichtlich näherer Ausführungen zur Eilbedürftigkeit der Planung und des damit verbundenen straffen Zeitplanes für das Planverfahren verwiesen.

 

Entsprechend des vorgesehenen Zeitplanes hat nunmehr nach Beschlussfassung durch den Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 27.09.2011 in der Zeit vom 07.10.2011 bis 07.11.2011 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes stattgefunden.

 

Während der öffentlichen Auslegung sind von privater Seite keinerlei Anregungen und Hinweise eingegangen.

 

Von Seiten der zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind lediglich Anregungen und Hinweise redaktionellen Charakters eingegangen, die ohne weiteres in die Planunterlagen integriert werden können. Der Inhalt der Stellungnahmen (linke Spalte) und die entsprechenden Abwägungsvorschläge (rechte Spalte) können der als Anlage Nr. 2 beigefügten Synopse entnommen werden.

 

Da sich ein inhaltlicher Änderungsbedarf an der Planung nicht mehr ergibt, schlägt die Verwaltung vor, unter Berücksichtigung der Abwägungsvorschläge dem Rat über den Verwaltungsausschuss nunmehr folgende Beschlussempfehlung zu unterbreiten:


Anlagen:

-          Auszug aus der Planzeichnung

-          Synopse Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge