Betreff
Weiterentwicklung der Schullandschaft in der Gemeinde Edewecht Hier: Einführung einer Grundschule mit Oberschule in Friedrichsfehn
Vorlage
2011/I/928
Aktenzeichen
I - 29.11.2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.             Die Gemeinde Edewecht beabsichtigt zum Schuljahr 2012/13 am Schulstandort Friedrichsfehn, Schulstraße, eine Grundschule mit Oberschule als teilgebundene Ganztagsoberschule unter der Voraussetzung einzurichten, dass diese Oberschule als eine zweizügige Angebotsschule geführt werden kann. Der notwendige Genehmigungsantrag soll vorbereitet werden.

2.             Der Schuleinzugsbereich der Oberschule soll das Gemeindegebiet umfassen. Die Satzung über die Schuleinzugsbereiche wäre entsprechend zu ergänzen.

3.             Der notwendige Sanierungs- und Investitionsbedarf ist zu ermitteln und dem Fachausschuss zu nächsten Sitzung zur weiteren Beratung vorzustellen.

4.             Im Rahmen der Ausgabe der  Halbjahreszeugnisse des jetzigen 4. Schuljahrganges im Februar 2012 soll in die Trendabfrage bezüglich der Wahl der weiterführenden Schulen die Abfrage der Anwahl der Oberschule aufgenommen werden. Die Ergebnisse der Trendabfrage ist dem Schulträger von den Grundschulen unverzüglich zu melden. Die Verwaltung wird die Ergebnisse sodann im nächsten Verwaltungsausschuss berichten.


Sachdarstellung:

Die Gemeinde Edewecht verfügt über ein Schulangebot, welches vier Grundschulen (GS), eine zusammengefasste Haupt- und Realschule (HRS), eine Außenstelle des Gymnasiums Bad Zwischenahn-Edewecht (GZE) und die Förderschule Astrid-Lindgren-Schule (ALS) umfasst. Das Land Niedersachsen hat zum Schuljahr 2011/12 eine neue Schulform, die Oberschule, eingeführt. Dieses Schulangebot gibt es bislang in der Gemeinde Edewecht noch nicht.

 

Die Schulleitung der HRS Edewecht war im Frühjahr an den Schulträger mit dem Wunsch herangetreten, zu prüfen, ob die Umwandlung der HRS Edewecht in eine Oberschule denkbar wäre. Die Umwandlung ist seinerzeit nicht erfolgt, weil sich insbesondere das Kollegium der HRS mit überwiegender Mehrheit gegen eine Umwandlung ausgesprochen hatte.

 

Der Schulträger hat sich jedoch weiterhin mit der Thematik Oberschule (OBS) beschäftigt. Das Niedersächsische Schulrecht sieht neben der Umwandlung vorhandener Schulen, hier insbesondere der Haupt- und Realschulen, und damit verbunden das Ersetzen der Haupt- und Realschulen durch Oberschulen, auch die Einführung der Schulform Grundschule mit Oberschule vor. In den überwiegenden Fällen werden hier jedoch zusammengefasste Grund- und Hauptschulen durch Grundschulen mit Oberschule ersetzt. In der Gemeinde Edewecht wäre es jedoch auch denkbar, eine solche Schulform am Schulstandort Friedrichsfehn neu zu gründen.

 

Voraussetzungen

Es ist eine Entscheidung des Schulträgers, ob eine Oberschule im Gemeindegebiet eingeführt wird. Die Einführung einer Oberschule könnte grundsätzlich auch gegen das Votum der Gremien der Schule und der Elternschaft vom Schulträger beschlossen werden. Aus Sicht der Verwaltung kann eine Schule bzw. eine neue Schulform jedoch nur dann erfolgreich arbeiten, wenn diese auf breite Akzeptanz aller Beteiligten und Betroffenen trifft. Insoweit führt die Gemeinde Edewecht in der 46. Kalenderwoche an allen vier Grundschulen Elterninformationsabende zur Vorstellung der Grundidee durch. Hierzu wird in der Sitzung entsprechend berichtet werden.

 

Getragen wird diese Idee vom Kollegium der Grundschule Friedrichsfehn, das sich mit 15 Ja, 2 Enthaltungen und 1 Nein-Stimme für die Weiterentwicklung zur Grundschule mit Oberschule ausgesprochen hat. Der Schulvorstand der Grundschule Friedrichsfehn unterstützt diese Weiterentwicklung einstimmig.

 

Der Schulträger muss nachweisen, dass die Schülerzahlen für einen Zeitraum von 10 Jahren sichergestellt sind. Die Gemeinde Edewecht weist stabile Schülerzahlen auf. Der Landestrend der sinkenden Schülerzahlen ist auch Edewecht spürbar, jedoch sehr moderat. Eine Übersicht über die aktuellen Schülerzahlen ist beigefügt.

 

Nach dem Schulrecht muss eine Grundschule mit Oberschule für den Oberschulbereich mindestens eine Zweizügigkeit erreichen. Die Mindestschülerzahl liegt sodann bei 48 Schülerinnen und Schülern. Es wechseln derzeit jährlich etwa 250 Schülerinnen und Schüler nach der 4. Klasse in den Sekundarbereich I. Hiervon werden etwa 100 Schülerinnen und Schüler zur Außenstelle des GZE angemeldet, so dass rd. 150 Schüler/innen für den Haupt- und Realschulbereich verbleiben. Hier wären sodann rd. 1/3 der Anmeldungen für die Oberschule erforderlich. Dies scheint angemessen und perspektivisch können diese Anmeldezahlen auch auf Dauer erreicht werden.

 

In diesem Zusammenhang muss ausgeführt werden, dass eine Grundschule mit Oberschule nicht um einen gymnasialen Zweig erweiterbar ist. Die Oberschule in dieser Kombination darf nur Schüler/innen aus dem Haupt- und Realschulbereich aufnehmen. Sofern ein gymnasialer Zweig angegliedert werden sollte, wäre es notwendig, den Grundschulbereich wiederum abzutrennen.

 

Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass sich der Schulstandort Friedrichsfehn aufgrund der räumlichen Lage und der Größe der vorhandenen Schulgebäude zur Einführung dieses Schulmodells anbietet. Die Grundschule Friedrichsfehn ist derzeit dreizügig und wird perspektivisch auch mit Blick in die Zukunft diese Dreizügigkeit halten können. Die Grundschule Friedrichsfehn wird sich zum Schuljahr 2012/13 zur offenen Ganztagsschule weiterentwickeln. Am Standort befindet sich darüber hinaus die Außenstelle der HRS Edewecht. Dort werden die Klassen 5 bis 8 der Realschule zweizügig unterrichtet. Die Außenstelle verfügt über ein Raumangebot von 14 Allgemeinen Unterrichtsräumen (AUR) sowie allen notwendigen Fachunterrichtsräumen (FUR). Für die Einführung der Oberschule bei einer angenommenen Zweizügigkeit wären 12 AUR sowie FUR notwendig. Diese Räumlichkeiten sind vorhanden.

 

Der Schulträger kann ferner für seine Schulen Schuleinzugsbereiche festlegen. Für alle weiterführenden Schulen ist der Einzugsbereich das Gemeindegebiet. Dies würde auch für die neue Oberschule gelten.

 

Der Schülertransport wäre über den Träger der Schülerbeförderung zu beordnen. Diese Aufgabe nimmt der Landkreis Ammerland wahr. Sofern die Entscheidung des Schulträgers hinsichtlich der Einführung eines neuen Schulangebotes getroffen wäre, würde sich der Landkreis Ammerland in der Folge dieser Aufgabe auch entsprechend annehmen und die Schülerbeförderung entsprechend sicherstellen.

 

Rahmenbedingungen und Chancen

Der Schulträger sieht in der Option der Einführung eines weiteren Schulangebotes zum Schuljahr 2012/13 die Möglichkeit, das vorhandene Schulangebot zu komplettieren. Das Schulangebot umfasst derzeit bereits alle Regelschulformen, bis auf das Angebot der Oberschule. Eine Antragstellung für den Start der Oberschule zum Schuljahr 2012/13 ist aufgrund der Vorgabe der Landesschulbehörde bis 29.02.2012 grundsätzlich noch möglich.

 

Die Oberschule kann grundsätzlich jahrgangsbezogen, fachleistungsdifferenziert oder schulzweigbezogen geführt werden. Es ist ausdrücklicher Wunsch, die Oberschule jahrgangsbezogen zu führen. Dies bedeutet, dass alle Schüler, gleich welcher Laufbahnempfehlung gemeinsam in die überwiegende Zahl der Schulfächer gemeinsam unterrichtet werden. Erst ab dem Schuljahr 7 beginnt die Leistungsdifferenzierung in bestimmten Kernfächern wie Mathematik, Englisch und Deutsch. Ab dem Jahrgang 9 kann sodann noch ein naturwissenschaftliches Fach (Physik oder Chemie) dazukommen. In allen anderen Fächern erfolgt der gemeinsame Unterricht mit Innendifferenzierung.

 

Die Oberschule würde zunächst mit dem 5. Schuljahrgang beginnen und jedes Jahr um einen weiteren Jahrgang anwachsen. Auf die neu zu besetzenden Stellen der Oberschule, im 5. Schuljahrgang voraussichtlich 3 bis 4, können sich interessierte Lehrer, die ein Interesse an der Oberschule und dem zugrunde liegenden Konzept der Schule haben, entsprechend bewerben. Es würde somit auf der Basis des Kollegiums der Grundschule ein neues, erweitertes Kollegium aufgebaut werden.

 

Für alle Grundschullehrer besteht grundsätzlich die Möglichkeit, auch in der Oberschule zu unterrichten, jedoch ist dies keine Verpflichtung. Dies gilt umgekehrt auch für Oberschullehrer, die optional bei Wunsch auch im Grundschulbereich unterrichten dürfen.

 

Die Neugründung dieser Schule würde den Bestand der bereits in der Gemeinde Edewecht bestehenden Schulen nicht gefährden. Die HRS Edewecht ist zur Zeit teilweise 7 bis 8-zügig, der Abzug von zwei Zügen führt nicht zu einer Bestandsgefährdung. Die Grundschule mit Oberschule wäre eine Angebotsschule, d.h. die Anwahl dieser Schule erfolgt aufgrund des freien Elternwillens. Die Angebotsschule ergänzt das vorhandene Angebot und dient nicht dem Ersatz eines Regelangebotes.

 

Für die Grundschulen ändert sich nichts. Der Einzugsbereich der Grundschulen bleibt unangetastet, so dass auch hier keine Bestandsgefährdungen zu erwarten sind.

 

Es ist ausdrücklicher Wunsch des Schulträgers, die Oberschule als teilgebundene Ganztagsschule zu führen. Die teilgebundene Ganztagsschule wird im Gegensatz zur offenen Ganztagsschule von der Landesschulbehörde mit entsprechenden Lehrerstunden für den Nachmittagsbereich zwingend versorgt. Dies bedeutet eine deutliche Besserstellung gegenüber den offenen Ganztagsschulen. Die Teilgebundenheit würde sich jedoch nur auf den Bereich der Oberschule, nicht auf die Grundschule Friedrichsfehn erstrecken. Die Grundschule Friedrichsfehn wird zum nächsten Schuljahr, wie beschlossen, als offene Ganztagsschule starten müssen.

 

Die teilgebundene Ganztagsschule würde an zwei Tagen der Woche für alle Schüler/innen der Oberschule verpflichtend sein. An diesen Tagen wäre sodann auch nachmittags eine Gestaltung mit Unterrichtseinheiten gegeben.

 

Neben der besseren Lehrerversorgung der teilgebundenen Ganztagsoberschule erhält die neue Schulform personelle Unterstützung im Bereich der Schulleitung. Dort wird die Stelle eines/r didaktischen Leiter/in hinzukommen. Zudem ist festzuhalten, dass die Grundschule mit Oberschule unter einer gemeinsamen Schulleitung arbeiten würde. Des Weiteren erhält die Oberschule eine halbe Stelle für eine sozialpädagogische Fachkraft.

 

Im Bereich der individuellen Schwerpunktbildung besteht die Möglichkeit der eigenen Profilbildung. Dort sind Profile in Richtung Wirtschaft oder Technik oder Gesundheit und Soziales denkbar.

 

Mit einer Entscheidung der Gründung einer Grundschule mit Oberschule am Schulstandort Friedrichsfehn wäre eine Stärkung dieses Schulstandortes verbunden. Der Ortsteil Friedrichsfehn ist neben dem Hauptort Edewecht ein Zuwachsbereich der Gemeinde. Die Außenstellenregelung mit der HRS Edewecht würde langsam auslaufen und die Oberschule entsprechend hineinwachsen. Mit dieser Entwicklung wäre eine endgültige Entscheidung bezüglich der weiteren Verwendung des Schulgebäudes der ehemaligen Orientierungsstufe verbunden. Die Außenstellenlösung ist nach dem Schulrecht grundsätzlich als eine vorübergehende Lösung anzusehen und es ist eine Aufhebung und Zurückführung anzustreben. Mit der endgültigen Festlegung der weiteren Nutzung kann zielgerichtet die Sanierung des Gebäudes und der naturwissenschaftlichen Fachunterrichtsräume geplant werden.

 

Weiterhin ist aufgrund der Entscheidung die Grundschule Friedrichsfehn zur Ganztagsschule weiterzuentwickeln bekannt, dass Investitionsbedarf zur Schaffung einer Mensa in den nächsten Jahren besteht. Sofern die neue Schulform als teilgebundene Ganztagsschule eingeführt werden würde, müssten die Planungen insoweit entsprechend überarbeitet werden. Es war bereits bei der Grundschulplanung daran gedacht, die Mensa multifunktional zu nutzen und dort auch eine Einbindung der Kindergärten Friedrichsfehn und Sonnenhügel zu berücksichtigen.

 

Aufgrund der Haushaltslage der Gemeinde Edewecht wird die Realisierung der Sanierungen und Investitionen in einem Haushaltsjahr nicht möglich sein, sondern eine Einteilung der Maßnahmen in Bauabschnitten verteilt auf mehrere Haushaltsjahre wird notwendig werden. Bereits bekannt sind die Sanierung der naturwissenschaftlichen Räume (2 FUR) sowie die energetische Sanierung des Gebäudes. Investive Maßnahmen werden der Bau einer Mensa und die Schaffung von 2 AUR/4 Gruppenräumen für den Ganztagsbedarf der Grundschule Friedrichsfehn sein. Die weitere sächliche Ausstattung der Schule wird bereits jetzt durch die Bereitstellung der Schulbudgets durch den Schulträger gewährleistet.

 

Konzeption der Oberschule

Die gebildete Arbeitsgruppe der Grundschule Friedrichsfehn wird das Grobkonzept der möglichen Oberschule in der Sitzung vortragen und für Fragen zur Verfügung stehen. Die Präsentation für die Elternabende ist vorab zur Kenntnisnahme beigefügt.

 

Mit der Beantragung der Genehmigung der Oberschule durch das Kultusministerium wird eine Planungsgruppe zur Einführung der Schulform durch die Landesschulbehörde gebildet. Dieser Planungsgruppe gehören 6 Lehrkräfte an. Sie wird beratend ergänzt durch 2 Elternvertreter und 2 Vertreter des Schulträgers. Diese Planungsgruppe würde sodann zum 2. Schulhalbjahr, d.h. ab ca. Februar 2012, die Arbeit aufnehmen.

 

Für weitere Fragen wird auch Herr Regierungsschuldirektor Janßen in der Sitzung zur Verfügung stehen.

 

Handlungsfelder

Mit der möglichen Einführung der Grundschule mit Oberschule sind eine Vielzahl weiterer Fragen zu klären, die sich erst daraus ergeben, dass es zu einer Umsetzung kommt. Ein wesentlicher Punkt wird die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die zur Oberschule angemeldet werden, sein. Jede Trendabfrage bleibt bis zur endgültigen Anmeldung eine Prognose. Es wären sodann zwei problematische Szenarien denkbar, zum einen, dass die notwendigen Anmeldezahlen von mind. 48 Schüler/innen nicht erreicht wird. Zum anderen könnte es sein, dass mehr Anmeldungen zur Oberschule eingehen, als für eine Zweizügigkeit umsetzbar sind (mehr Anmeldungen als insgesamt 56 Schüler/innen).

Das Schulrecht sieht grundsätzlich die Möglichkeit der Reglementierung des Zugangs zu einer Schule, insbesondere bei Ganztagsschulen vor, jedoch ist diese Möglichkeit für Oberschulen ausgenommen. Dies bedeutet, dass der Schulträger verpflichtet ist, die Schüler/innen, die für die Oberschule angemeldet werden, auch entsprechend zu beschulen. Für den Fall, dass die Zweizügigkeit überschritten wird, würde hieraus am Standort der jetzigen Außenstelle der HRS Baubedarf resultieren, um die fehlenden allgemeinen Unterrichtsräume zu schaffen, während es am Standort der HRS am Breeweg freie allgemeine Unterrichtsräume geben würde.

Die Landesschulbehörde prüft derzeit die rechtlichen Rahmenbedingungen hierzu. Die vorhandenen gesetzlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen die Konstellation, dass eine vorhandene Regelschule in eine Oberschule umgewandelt wird. Der Fall der Neugründung einer Oberschule als Angebotsschule neben einem vorhandenen ausreichenden Regelschulangebot ist schulrechtlich nicht berücksichtigt. Hier wird über die Landesschulbehörde mit dem Kultusministerium eine Klärung und Klarstellung erarbeitet werden müssen.

 

Ein weiteres Handlungsfeld ergibt sich aus der möglichen Gründung einer Grundschule mit Oberschule bezüglich der weiteren Entwicklung der HRS am Breeweg. Die Schulsituation dort muss in der Folge ebenfalls überplant werden. Eine Weiterentwicklung muss jedoch auch vom Kollegium der Schule mitgetragen werden. Derzeit sind aus der Schule heraus keine Bestrebungen erkennbar. In Kenntnis dieses Handlungsfeldes ist dem Schulträger mit Blick auf die Gesamtschulsituation in der Gemeinde Edewecht klar, dass eine Weiterentwicklung der HRS Edewecht anzustreben ist.  


Finanzierung:

Aus der Gesamtbegutachtung aller Schulgebäude ist bekannt, dass am Gebäude der Außenstelle der HRS Edewecht insbesondere aus energetischer Sicht Sanierungsbedarf herrscht. Ferner ist bekannt, dass die beiden naturwissenschaftlichen Fachunterrichtsräume einer Sanierung bedürften. Der Gesamtsanierungsbedarf ist zu ermitteln und zu prüfen.

 

Ebenso ist bereits aus der Entscheidung die Grundschule Friedrichsfehn zur Ganztagsschule weiterzuentwickeln ein Investitionsbedarf deutlich geworden. Die Grundschule bedarf zweier Allgemeiner Unterrichtsräume bzw. vier Gruppenräume für den ganztagsspezifischen Unterricht. Hinzu kommt, dass die Mittagsversorgung über eine Mensa sicherzustellen ist. Erste Grundplanungen hierzu gab es bereits. Diese Planungen sind gegebenenfalls zu überarbeiten und auf den evtl. neuen, weiteren Bedarf anzupassen.

 

Alle Maßnahmen werden nicht sofort und nicht in einem Haushaltsjahr umgesetzt werden können, so dass die Planung in Bauabschnitten und eine Verteilung auf mehrere Haushaltsjahre notwendig sein würde. Sofern eine Entscheidung zur Einführung der Grundschule mit Oberschule getroffen werden würde, wären diese Überlegungen zu konkretisieren und erneut im Fachausschuss zu beraten.


Anlagen:

Schülerzahlen

Präsentation Oberschule