Betreff
Änderung der Erschließungsbeitragssatzung
Vorlage
2015/FB I/1934
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Die Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Edewecht wurde am 14. März 2005 vom Gemeinderat beschlossen. Sie ist nunmehr an die geänderte Rechtsprechung bzw. an die Praxiserfahrungen anzupassen. Dies betrifft die in § 11 der Satzung vorgesehene Möglichkeit, Erschließungsbeiträge durch entsprechende Ablöseverträge abzugelten.

 

Bislang regelt diese Vorschrift, dass der Ablösebetrag anhand der Kosten für vergleichbare Erschließungsanlagen zu ermitteln und nach Maßgabe der Satzung auf die durch die Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke zu verteilen ist.

 

Diese Regelung hat sich als unpraktisch erwiesen, da es schwierig ist, Kosten für vergleichbare Erschließungsanlagen zu ermitteln. Die Ausgestaltung der einzelnen Erschließungsanlagen ist von Baugebiet zu Baugebiet unterschiedlich und weicht insbesondere in Details stets voneinander ab. Die Rechtsprechung versteht unter vergleichbaren Erschließungsanlagen solche Anlagen, die in gleicher Art und Weise und auch im gleichen Umfang ausgebaut wurden.

 

In dem als Anlage beigefügten Entwurf einer Änderungssatzung wird festgelegt, dass der Ablösebetrag nunmehr nach der voraussichtlichen Höhe des nach Maßgabe der Satzung zu ermittelnden Erschließungsbeitrages zu bemessen ist. Somit können dann die jeweiligen Kostenschätzungen für die Erschließungsanlagen als Grundlage für die Berechnung der Ablösebeträge herangezogen werden.


Beschlussvorschlag:

1.      Der mit der Einladung zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 15.09.2015 vorgelegte Entwurf der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Edewecht wird als Satzung beschlossen.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren abzuwickeln.


Anlagen:

 

-       Entwurf einer Änderungssatzung