Sachdarstellung:

Die Gemeinde Edewecht hat den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2010 zusammengestellt und dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Ammerland zur Prüfung vorgelegt. Diese Prüfung wurde in dem Zeitraum vom 18.05.2015 bis 03.07.2015 mit Unterbrechungen durchgeführt. Das Ergebnis dieser Prüfung wurde in dem Prüfbericht vom 03.07.2015 festgehalten. Der Jahresabschluss und der Prüfungsbericht sind als Anlagen beigefügt.

 

Das Rechnungsprüfungsamt kommt nach seiner Prüfung zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Grundlagen entspricht und dass sich keine An-haltspunkte ergeben haben, die gegen eine Entlastung der Bürgermeisterin sprechen.

 

Es wurden keine Feststellungen in dem Prüfungsbericht aufgenommen. Allerdings hat das Rechnungsprüfungsamt einige Anmerkungen zum Jahresabschluss mit Schreiben vom 28.07.2015 vorgebracht. Hierzu hat die Bürgermeisterin mit Schreiben vom 31.07.2015 Stellung genommen. Beide Schreiben liegen ebenfalls als Anlage bei.

 

Der Jahresabschluss 2010 und der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes werden in der Sitzung näher erläutert.

 

Nach § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG ist der Rat ausschließlich für den Beschluss über den Jahresabschluss, die Zuführung zu den Überschussrücklagen und die Entlastung der Bürgermeisterin zuständig.

 

Das Jahresergebnis für das Haushaltsjahr 2010 weist als ordentliches Ergebnis einen Betrag von 1.522.371,28 € und als außerordentliches Ergebnis einen Betrag von 236.777,76 € aus, zusammen somit 1.759.149,04 €. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, diese Beträge den jeweiligen Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen bzw. des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen. Diese Rücklagen könnten in späteren Jahren dafür verwendet werden, eventuelle Fehlbeträge auszugleichen und somit einen Haushaltsausgleich zu gewährleisten.

 

Zusammen mit den Ergebnissen aus dem Vorjahr würde die Rücklagen somit einen Gesamtbestand von 3.565.644,51 € ausweisen.


Beschlussvorschlag:

1.      Gem. § 101 Abs. 1 NGO (§ 129 Abs. 1 NKomVG) beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2010 in der Fassung vom 03.11.2010.

 

2.      Gem. § 95 Abs. 1 NGO (§ 123 Abs. 1 NKomVG) beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht, das Ergebnis des ordentlichen Haushalts in Höhe von 1.522.371,28 € der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und das Ergebnis des außerordentlichen Haushalts in Höhe von 236.777,76 € der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zuzu-führen.

 

3.      Der Rat der Gemeinde Edewecht erteilt der Bürgermeisterin gem. § 101 Abs. 1 NGO (§ 129 Abs. 1 NKomVG) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2010.


Anlagen:

 

-       Jahresabschluss 2010

-       Prüfbericht zum Jahresabschluss 2010

-       Schreiben des RPA vom 27.08.2015

-       Stellungnahme der Gemeinde Edewecht vom 31.07.2015