Betreff
9. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 und Bebauungsplan Nr. 186 zur Ausweisung eines Gewerbe-/Industriegebietes südlich der Oldenburger Straße in Edewecht,
Bericht zum Stand der Bauleitplanung und Vorstellung der Planung eines Kreisverkehrs zur Erschließung des Gewerbe-/Industriegebiets
Vorlage
2015/FB III/1916
Aktenzeichen
FB III - Ko
Art
Berichtsvorlage

Sachdarstellung:

In der Sitzung am 24.02.2015 wurde vom Verwaltungsausschuss der Beschluss zur Durchführung einer 9. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 186 zur Ausweisung von Erweiterungsflächen für das Industriegebiet südlich der Oldenburger Straße gefasst. Gleichzeitig wurde die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu den Vorentwürfen der Erweiterungsplanung beschlossen.

 

In Zuge dieser Beratung wurde von der Verwaltung bereits berichtet, dass ein wesentlicher Aspekt dieser Planung die verkehrliche Anbindung des Baugebiets sein wird. In einem ersten Abstimmungsgespräch mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sowie dem Landkreis Ammerland als untere Straßenverkehrsbehörde hatte sich bereits seinerzeit abgezeichnet, dass der erforderlich werdende neue Anschlusspunkt an die Oldenburger Straße in verkehrstechnischer Hinsicht nur über eine Kreisverkehrsanlage möglich sein wird. Die endgültige Lage für diese Kreisverkehrsanlage stand zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht abschließend fest, so das der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 186, zu dem in der Zeit vom 01.04.2015 bis 08.05.2015 die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt wurde, hierzu noch keine konkreten Aussagen enthielt. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes liegt als Anlage Nr. 1 (unmaßstäblich) bei.  

 

Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung hat die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Oldenburg, (NLStbV) zu der Planung Stellung genommen und sich hierbei u.a. auch zu den Anforderungen an eine Kreisverkehrsanlage geäußert. Die Stellungnahme liegt als Anlage Nr. 2 bei. In der Stellungnahme wird von der NLStbV angeregt, den Standort des Kreisverkehrs nach Möglichkeit in Richtung Westen zu verschieben. Unter Berücksichtigung dieser Stellungnahme wurde zwischenzeitlich vom Ing.-Büro Börjes, Westerstede, eine Planung zum Kreisverkehr erarbeitet. Diese Planung konnte in einem Termin am 18.06.2015 mit der NLStbV und der unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises abgestimmt werden, wobei mit der Landesbehörde auch geklärt werden konnte, dass eine nennenswerte Verschiebung des Standortes in Richtung Westen aufgrund der fehlenden Grundstücksverfügbarkeit nicht möglich ist, so dass die Planung auch von dort nunmehr am geplanten Standort grundsätzlich für umsetzbar erachtet wird. Der abgestimmte Planentwurf wird vom Büro Börjes in der Sitzung vorgestellt.

 

Hinsichtlich des parallel laufenden Bauleitplanverfahrens kann folgender weiterer Sachstandsbericht abgegeben werden:

 

Während der Beteiligungsfrist vom 01.04.2015 bis 08.05.2015 sind von privater Seite keine Anregungen und Hinweise vorgetragen worden.

 

Von Seiten der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind insbesondere die Stellungnahmen des Landkreises, der NLStbV (siehe oben), der Landwirtschaftskammer, der Ammerländer Wasseracht und des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie für das weitere Verfahren von Bedeutung. Die Stellungnahmen liegen als Anlage Nr. 3 bei.

 

Vom Landkreis Ammerland wird auf das Erfordernis einer lärmtechnischen Begutachtung der Auswirkungen des Gewerbe- und Verkehrslärms auf die Umgebung und das Baugebiet selbst hingewiesen. Hierzu wurde zwischenzeitlich ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben.

 

Die Hinweise des Landkreises zur Eingriffsbilanzierung sowie zur Erhaltung des Baumbestandes werden derzeit vom Planungsbüro näher geprüft. Da eine Verschiebung der Erschließungsstraße in Richtung Westen (siehe oben) nicht in nennenswertem Umfang möglich sein wird, muss aber bereits jetzt festgehalten werden, dass eine umfassende Erhaltung die in der Stellungnahme als „zweireihiger  Bestand älterer Bäume“ entlang der derzeitigen Wegefläche bezeichneten Bäume wohl nicht möglich sein wird.

 

Weiter wird vom Landkreis auf das Erfordernis einer Beurteilung der landwirtschaftlichen Geruchsimmissionssituation hingewiesen. Auch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen weist in ihrer Stellungnahme hierauf hin. Ein entsprechendes Gutachten wurde hierzu mittlerweile ebenfalls in Auftrag gegeben.

 

Als weiteren wesentlichen Aspekt weist der Landkreis auf das Erfordernis eines Entwässerungskonzeptes für das Plangebiet hin. Dies korrespondiert inhaltlich mit der Stellungnahme der Ammerländer Wasseracht. Eine entsprechende Entwässerungskonzeption wird derzeit vom Ing.-büro Frilling im Rahmen der gebietsinternen Erschließungsplanung erarbeitet und muss bis zum Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan vorliegen. Die Erschließungsplanung für das Baugebiet soll dann in der Oktobersitzung des Straßen- und Wegeausschusses beraten werden.

 

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass es aufgrund der dort vorhandenen Kartierungsunterlagen nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Plangebiet sich zumindest in Teilen als sog. „Suchraum für landesweit seltene Böden mit besonderen Standorteigenschaften (Gley mit Niedermoorauflage)“ darstellt. Aufgrund der jahrzehntelang im Plangebiet betriebenen intensiven gartenbaulichen Nutzung wird von Seiten der Gemeinde Edewecht davon ausgegangen, dass die vom LBEG aufgrund des dort vorliegenden Kartenmaterials vermutete Bodenbeschaffenheit nicht mehr vorhanden ist. Der Umstand wird derzeit vom Planungsbüro NWP in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises geprüft.

 

Die vorstehenden Ausführungen sowie der in der Sitzung vorgesehene Vortrag des Ing.-Büros Börjes zur Planung des Kreisverkehrs sollten von den gemeinsam tagenden Ausschüssen zunächst zur Kenntnis genommen werden. Die weiteren Beratungen zu den Planungen erfolgen dann in den Sitzungen der Fachausschüsse nach der so genannten Sommerpause.


Anlagen:

-       Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 186

-       Stellungnahme der NLStbV

-       weitere Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange