Betreff
Bebauungsplan Nr. 168 am Blendermannsweg in Friedrichsfehn, hier: Abwägung zu den während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen und Hinweisen sowie Erarbeitung des Satzungsbeschlusses
Vorlage
2011/IV/866
Aktenzeichen
IV Ko
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Zu den während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 168 in der Zeit vom 11. Mai bis 10. Juni 2011 eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird im Sinne der Beschlussvorlage zur Sitzung des Bauausschusses am 29.08.2011 entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 168, der aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten Form als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Bebauungsplan nach Abschluss des erforderlichen städtebaulichen Vertrages durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen.

Sachdarstellung:

Der Bebauungsplan Nr. 168 für die Ausweisung von Wohnbauflächen am Blendermannsweg in Friedrichsfehn wurde letztmalig im Verwaltungsausschuss am 12.04.2011 beraten mit dem Ergebnis, den Planentwurf zusammen mit den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen und parallel hierzu die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen. Dies ist nunmehr in der Zeit vom 11. Mai bis 10. Juni 2011 erfolgt. Der Entwurf der Planzeichnung ist dieser Beschlussvorlage als Anlage Nr. 1 beigefügt.

 

Von privater Seite sind zu der Planung keine Stellungnahmen abgegeben worden.

 

Von den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden lediglich vom Landkreis Ammerland Anregungen und Hinweise vorgebracht. Die Stellungnahme ist der Beschlussvorlage als Anlage Nr. 2 beigefügt.

 

Hinsichtlich des ermittelten naturschutzfachlichen Kompensationsdefizits von 15.266 Wertpunkten kann mitgeteilt werden, dass dieses Defizit von der Fa. Walter Wiese Generalbau GmbH im Flächenpool der Gemeinde Edewecht durch Zahlung von 1,58 € je Wertpunkt abgelöst werden wird.

 

Die redaktionellen Hinweise werden beachtet und in das Inhaltsverzeichnis übernommen.

 

Da weitere Anregungen und Hinweise mit inhaltlichen Auswirkungen auf die Planung nicht vorliegen, kann unter Berücksichtigung der obigen Abwägungsvorschläge nunmehr der Satzungsbeschluss für diesen Bebauungsplan vorbereitet werden.

 

Die Erschließungsplanung wird dem Straßen- und Wegeausschuss in der nächsten Sitzung zur Beratung vorgelegt. Zur Übernahme der Erschließungskosten, des Infrastrukturbetrages, der Planungskosten sowie der Kosten für die Ablösung des Kompensationsdefizits wird die Gemeinde mit der Fa. Walter Wiese Generalbau GmbH einen städtebaulichen Vertrag abschließen.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt sollte der Beschlussvorschlag an den Rat über den Verwaltungsausschuss daher wie folgt lauten:


Anlagen:

-          Entwurf der Planzeichnung

-          Stellungnahme des Landkreises Ammerland