Beschlussvorschlag:
- Zu den während der öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplanes Nr. 168 in der Zeit vom 11. Mai bis 10. Juni 2011
eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange wird im Sinne der Beschlussvorlage zur Sitzung des
Bauausschusses am 29.08.2011 entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt,
die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 168, der
aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit
geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten Form als
Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Bebauungsplan
nach Abschluss des erforderlichen städtebaulichen Vertrages durch
Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu
setzen.
Sachdarstellung:
Der Bebauungsplan Nr. 168 für die Ausweisung von
Wohnbauflächen am Blendermannsweg in Friedrichsfehn wurde letztmalig im
Verwaltungsausschuss am 12.04.2011 beraten mit dem Ergebnis, den Planentwurf
zusammen mit den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen öffentlich auszulegen und parallel hierzu die Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen. Dies ist nunmehr
in der Zeit vom 11. Mai bis 10. Juni 2011 erfolgt. Der Entwurf der
Planzeichnung ist dieser Beschlussvorlage als Anlage Nr. 1 beigefügt.
Von privater Seite sind zu der Planung keine Stellungnahmen abgegeben worden.
Von den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden lediglich vom Landkreis Ammerland Anregungen und Hinweise vorgebracht. Die Stellungnahme ist der Beschlussvorlage als Anlage Nr. 2 beigefügt.
Hinsichtlich des ermittelten naturschutzfachlichen Kompensationsdefizits von 15.266 Wertpunkten kann mitgeteilt werden, dass dieses Defizit von der Fa. Walter Wiese Generalbau GmbH im Flächenpool der Gemeinde Edewecht durch Zahlung von 1,58 € je Wertpunkt abgelöst werden wird.
Die redaktionellen Hinweise werden beachtet und in das Inhaltsverzeichnis übernommen.
Da weitere Anregungen und Hinweise mit inhaltlichen Auswirkungen auf die Planung nicht vorliegen, kann unter Berücksichtigung der obigen Abwägungsvorschläge nunmehr der Satzungsbeschluss für diesen Bebauungsplan vorbereitet werden.
Die Erschließungsplanung wird dem Straßen- und Wegeausschuss in der nächsten Sitzung zur Beratung vorgelegt. Zur Übernahme der Erschließungskosten, des Infrastrukturbetrages, der Planungskosten sowie der Kosten für die Ablösung des Kompensationsdefizits wird die Gemeinde mit der Fa. Walter Wiese Generalbau GmbH einen städtebaulichen Vertrag abschließen.
Zum jetzigen Zeitpunkt sollte der Beschlussvorschlag
an den Rat über den Verwaltungsausschuss daher wie folgt lauten:
Anlagen:
- Entwurf der Planzeichnung
-
Stellungnahme des Landkreises Ammerland