Betreff
SV Friedrichsfehn Anbau von Umkleideräumen
Vorlage
2011/I/806
Aktenzeichen
I - 16.05.2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.      Der Baumaßnahme zur Schaffung von weiteren Umkleide- und Sanitärräumen als Anbau an die vorhandene Zweifeldturnhalle in Friedrichsfehn wird in der vorgelegten Form zugestimmt. Träger der Baumaßnahme wird der SV Friedrichsfehn sein. Das Gebäude geht in das Eigentum der Gemeinde Edewecht über

2.      Mit dem SV Friedrichsfehn wird ein Pacht- und Nutzungsvertrag mit einer Mindestlaufzeit von 25 Jahren für die neu geschaffenen Räumlichkeiten abgeschlossen werden.

3.      Zur Finanzierung der Baumaßnahme gewährt die Gemeinde Edewecht eine Förderung in Höhe von 150.000 Euro. Die notwendigen Haushaltmittel sollen über den Haushalt 2012 zur Verfügung gestellt werden. Insoweit steht die Gesamtmaßnahme unter einem Finanzierungsvorbehalt. Dem Verein wird jedoch ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn genehmigt, sofern die anfallenden Kosten aus vereinseigenen Mitteln finanziert werden können.

4.      Die Gemeinde Edewecht wird einen Antrag auf Gewährung von Zuwendungen nach der Sportförderrichtlinie an den Landkreis Ammerland richten.


Sachdarstellung:

Der SV Friedrichsfehn ist zur Zeit der mitgliederstärkste Sportverein der Gemeinde Edewecht. Bereits im Zuge der Beratungen zur Erweiterung der Sportplatzflächen im Jahre 2000 hatte der Verein darauf hingewiesen, dass in der Folge auch an eine Erweiterung der Umkleide- und Sanitärräume gedacht werden müsse.

Inzwischen gab es eine Vielzahl von Vorgesprächen mit dem Vereinsvorstand. Des Weiteren hatte die Gemeinde Edewecht die Kosten für eine Grundlagenermittlung und Vorplanung im Jahre 2010 übernommen.

Letztlich ergab diese Vorprüfung, dass der Neubau eines eigenständigen Umkleide- und Sanitärgebäudes von Seiten des Vereins nicht realisierbar ist. Daraufhin gab es neue Überlegungen von Seiten der Verwaltung, den Fehlbedarf an Umkleideräumen durch einen Anbau an die vorhandene Zweifeldturnhalle abzudecken. Ein Entwurf des Grundrisses ist dieser Vorlage beigefügt. Dieser Entwurf ist inzwischen mit dem Vereinsvorstand abgestimmt worden und wird von diesem befürwortet.

Auf der Basis dieses Entwurfes ist eine Kostenkalkulation erarbeitet worden, die ein Gesamtkostenvolumen von 250.000 Euro aufzeigt. Die Gemeinde hatte in den Vorjahren in der Finanzhaushaltsplanung einen Förderbetrag in Höhe von 150.000 Euro eingeplant. Ferner könnte nach den Sportförderrichtlinien des Landkreises Ammerland von dort eine Zuwendung in Höhe von 25.700 Euro gewährt werden. Des Weiteren hat der Verein, sofern er Träger der Baumaßnahme ist, die Möglichkeit, Zuwendungen beim Kreissportbund zu beantragen. Der verbleibende Restbetrag wäre seitens des Vereins zu finanzieren.

 

Hierzu noch einmal eine Finanzierungsübersicht:

Baukosten                                                                                     250.000 Euro

Förderbetrag Gemeinde                                                              150.000 Euro

Förderbetrag Landkreis Ammerland                                            25.700 Euro

Eigenanteil Verein abzgl. mgl. Förderung Kreissportbund        74.300 Euro

 

Aufgrund der Tatsache, dass der Verein nur dann überhaupt Förderaussichten beim Kreissportbund hat, wenn er selbst Träger der Maßnahme ist, ist beabsichtigt, die gesamte Maßnahme auf den Verein zu übertragen. Das Gebäude geht in das Eigentum der Gemeinde Edewecht über. Die Gemeinde Edewecht schließt jedoch einen Pacht- und Nutzungsvertrag mit einer Laufzeit von mindestens 25 Jahren mit dem SV Friedrichsfehn über das neue Gebäude ab, so dass einer Förderung durch den Kreissportbund nichts im Wege steht. Gleichzeitig wird die Gemeinde Edewecht einen Förderantrag an den Landkreis Ammerland richten. Dieser gewährt Zuwendungen nur über die jeweilige Gemeinde.

Der Verein wird die Baumaßnahme in eigener Verantwortung ausschreiben, die Aufträge entsprechend vergeben und durchführen lassen. Das Bauamt der Gemeindeverwaltung wird die Baumaßnahme begleiten, jedoch nicht die Bauleitung übernehmen. Hierzu ist dem Verein angeraten worden, einen verantwortlichen Architekten einzubinden.


Finanzierung:

In der Vergangenheit hatte die Gemeinde Edewecht über den Finanzhaushaltsplan einen Förderbetrag in Höhe von 150.000 Euro eingeplant. Dieser Betrag ist nunmehr in den Beratungen zum Haushalt 2012 zu berücksichtigen und einzuplanen. Insoweit steht die Gesamtmaßnahme unter einem Finanzierungsvorbehalt. Daneben wird ein Förderbetrag des Landkreises Ammerland in Höhe von 25.700 Euro berücksichtigt werden können. Einen entsprechenden Antrag wird die Gemeinde Edewecht stellen. Der ungedeckte Restbetrag von bis zu 74.300 Euro wird der Verein zum einen versuchen zu decken, indem ein Antrag auf Förderung an den Kreissportbund gerichtet wird. Sollte hier keine Förderung in Aussicht stehen, sieht sich der Verein jedoch in der Lage, den Restbetrag über Eigenmittel (evtl. Kreditaufnahme) zu finanzieren.


Anlagen:

Grundriss

Kostenkalkulation